Es bleibt beim 3:3 Verhandlungen in Bremen
02.06.2003, 00:00 UhrGut eine Woche nach der Bürgerschaftswahl in Bremen haben SPD und CDU mit ihren Koalitionsverhandlungen begonnen. Dabei legten sie sich auf die strikte Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung fest. Vom Bund wollen sie die Einlösung von Finanzzusagen fordern. Zugleich kündigten Sprecher "noch drastischere Einsparungen als bisher" etwa bei Personalkosten, Aufwendungen für Sozialhilfe und anderen laufenden Ausgaben an.
Zum Auftakt legten sie Streitigkeiten über die Anzahl von Senatorenposten bei. Bislang besetzt die CDU drei Senatsressorts. Die SPD stellt neben Bürgermeister Henning Scherf, der zugleich Justizsenator ist, ebenfalls drei Senatoren. Dabei soll es bleiben. Im Vorfeld der Beratungen war es zu Auseinandersetzungen darüber gekommen, ob das Verhältnis nach dem deutlichen Wahlsieg der SPD verändert werden solle.
Ziel sei nach wie vor, ab dem Jahr 2005 Ausgaben wieder aus eigenen Einnahmen zu finanzieren und damit einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen, sagte SPD-Landeschef Detlev Albers. Er und der CDU-Landesvorsitzende Bernd Neumann schlossen allerdings nicht aus, dass dieses Ziel "noch verfehlt wird".
Unabdingbarer Eckpfeiler der Finanzplanung sei, dass der Bund ab 2005 Ausfälle aus der Steuer- und Finanzausgleichsreform ausgleiche, betonte Neumann. Nach am Montag vorgelegten Berechnungen erwarte Bremen 0,5 Mrd. Euro zunächst jährlich bist 2007. Noch bis 2004 erhält Bremen vom Bund Sanierungshilfen zur Behebung der Haushaltsnotlage. Für die Zustimmung Bremens zur Steuerreform im Bundesrat vor drei Jahren hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder zugesagt, Einnahmeausfälle auszugleichen.
SPD und CDU ließen am Montag keinen Zweifel an ihrem Wunsch, die große Koalition fortzusetzen. Sie seien fest entschlossen, die Verhandlungen im Rahmen der kommenden drei Wochen abzuschließen, sagte Albers. Die SPD hofft, über den fertigen Koalitionsvertrag auf einem Landesparteitag am 28. Juni entscheiden zu können.
Grüne erhalten weiterhin Sonderrechte
Unter anderem einigten sich SPD und CDU auch darauf, den oppositionellen Grünen wie in der vergangenen Legislaturperiode in der Bürgerschaft Sonderrechte zu gewähren, obwohl diese nur über zwölf Abgeordnete in der Bürgerschaft verfügen und damit das nötige Quorum zur Ausübung dieser Rechte nicht erreichen. So kann die Opposition zum Beispiel weiterhin Misstrauensanträge stellen oder Untersuchungsausschüsse einberufen. Die nach Neumann zufolge bundesweit einmalige Regelung solle den Eindruck vermeiden helfen, "als würde von der großen Koalition alles niedergewalzt".
Quelle: ntv.de