Buback-Prozess geht zu Ende Verteidiger fordern Freispruch
26.06.2012, 11:41 Uhr
Verena Becker zwischen ihren Anwälten Walter Venedey (l.) und Hans Wolfgang Euler.
(Foto: dapd)
Im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Buback will die Verteidigung einen Freispruch für die angeklagte Ex-Terroristin Verena Becker erreichen. Die Hauptverhandlung lasse keinen Raum mehr für die Behauptung, dass Frau Becker am 7.4.1977 auf der Suzuki gesessen habe, heißt es vorab. Die Bundesanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert.
Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 geht die Verteidigung aufs Ganze und will den Freispruch Beckers fordern. "Wir werden am Ende dieses Plädoyers einen Freispruch beantragen", sagte Beckers Anwalt Walter Venedey zu Beginn seines Schlussvortrags vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Der seit September 2010 laufende Prozess lasse "keinen Raum mehr für die Tatsachenbehauptung", dass Becker Teil des RAF-Kommandos war, das Buback und dessen zwei Begleiter von einem Motorrad aus erschossen hatte.
Massive Kritik übten Beckers Anwälte am Nebenkläger, Michael Buback, dem Sohn des getöteten Generalbundesanwalts. Er geht davon aus, dass Becker unmittelbare Mittäterin war, das Bundesamt für Verfassungsschutz aber seine "schützende Hand" über sie hält, weil Becker für den Geheimdienst arbeitete. Buback habe vor allem mit dem Vorbringen dubioser Zeugen "den Weg der Flucht aus der Realität angetreten", sagte Venedey. "Dem Nebenkläger ist es nicht mehr möglich wahrzunehmen, dass seine Argumente der kritischen Probe der Hauptverhandlung nicht standgehalten haben", sagte der Anwalt.
Die Bundesanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Gefängnis für Becker gefordert, weil sie nach deren Auffassung Beihilfe zum Anschlag vom 7. April 1977 in Karlsruhe geleistet hatte. Sie habe sich im Vorfeld der Tat vehement für einen Anschlag auf Buback eingesetzt, hatte Bundesanwältin Silke Ritzert in ihrem Plädoyer ausgeführt. Vom ursprünglichen Vorwurf der Mittäterschaft war auch die Generalbundesanwaltschaft in ihrer Schlussrede jedoch abgerückt.
Quelle: ntv.de, AFP