Übertragung des NSU-Prozesses Video-Klage vorerst gestoppt
25.04.2013, 16:52 Uhr
Das Interesse ist groß, der Saal ist klein.
(Foto: dpa)
Beim bevorstehenden NSU-Prozess wird es nach momentanem Stand keine Videoübertragung in einen weiteren Saal geben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nimmt eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, mit der Nebenkläger eine solche Übertragung durchsetzen wollten.
Nebenkläger im NSU-Prozess sind mit dem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Videoübertragung des Verfahrens in einen weiteren Saal zu erzwingen. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Begründung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, teilte das Gericht mit. Der NSU-Prozess soll am 6. Mai in München beginnen.
In dem Beschluss des Gerichts heißt es, die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in Grundrechten verletzt sein könnten. "Sie machen nicht geltend, selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit." Eine Beschwerdebefugnis sei also nicht ersichtlich.
Die Nebenkläger hatten angesichts des erwarteten Zuschauer- und Medienansturms auf den Prozess erzwingen wollen, dass das Verfahren in einen Nebenraum übertragen wird - was das Oberlandesgericht nicht geplant hat. Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer.
Das Münchener OLG hat sich gegen eine Videoübertragung entschieden und dafür die Vermeidung möglicher Revisionsgründe ins Feld geführt. Es beruft sich dabei auf Paragraph 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, der "Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts" für unzulässig erklärt. Unter Juristen ist jedoch strittig, ob eine Videoübertragung ohne jede Aufzeichnung und Veröffentlichung nicht doch möglich sein müsste.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP