Politik

Hotel darf Ex-NPD-Chef abweisen Voigt will nach Karlsruhe gehen

Udo Voigt bleibt der Zutritt in Bad Saarow verwehrt.

Udo Voigt bleibt der Zutritt in Bad Saarow verwehrt.

(Foto: dpa)

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein Teilerfolg für den ehemaligen Chef der rechtsextremen NPD. Dennoch will er sich nicht damit abfinden, dass Hoteliers Gäste wegen ihrer politischen Überzeugung den Zutritt verwehren dürfen. Er prüft nun, ob er sich mit dem Fall an das Bundesverfassungsgericht wendet.

Der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt will möglicherweise Verfassungsbeschwerde wegen seines Hausverbots in einem brandenburgischen Wellnesshotel einlegen. Der Bundesgerichtshof hatte das Hausverbot eines Hoteliers gegen den Rechtsextremisten im Wesentlichen bestätigt. "Das ist natürlich nicht das Ziel, was wir erreichen wollten, und deshalb werden wir rechtlich prüfen, ob wir damit ans Bundesverfassungsgericht beziehungsweise später an den europäischen Gerichtshof gehen", sagte Voigt.

Nach der Entscheidung des BGH dürfen Hotelbetreiber Gäste wegen ihrer politischen Überzeugung ablehnen - etwa wenn diese Rechtsextremisten sind. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde. Dann sei das Hotel an den Vertrag gebunden, so der BGH. Mit der Ausnahme erzielte Voigt einen Teilerfolg. Er hatte 2009 einen Wellnessurlaub in einem Hotel im brandenburgischen Bad Saarow gebucht. Der Hotelier hatte ihm anschließend ein Hausverbot erteilt.

Hausrecht von Hotelbetreibern gestärkt

Der BGH hob das Hausverbot für die Zeit der bestätigten Buchung auf, bestätigte es aber ansonsten. Grundsätzlich könne ein privater Hotelbetreiber "frei darüber entscheiden, wen er als Gast aufnimmt und wen nicht", sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Das Prinzip des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt werden darf, gelte zwischen Privatpersonen und Unternehmern nicht unmittelbar.

Der Hoteldirektor in Bad Saarow erhält im November 2010 den "Preis für Zivilcourage".

Der Hoteldirektor in Bad Saarow erhält im November 2010 den "Preis für Zivilcourage".

(Foto: dpa)

Wenn jedoch ein gültiger Beherbergungsvertrag geschlossen wurde, sei der Hotelier daran gebunden. Dann sei ein Hausverbot nur möglich, wenn sich der Gast grob vertragswidrig verhalte, etwa indem er andere Gäste belästige. Insgesamt stärkte Karlsruhe mit seinem Urteil das Hausrecht von Hotelbetreibern. So haben unliebsame Gäste grundsätzlich keinen Anspruch auf Beherbergung.

Hotelier Heinz Baumeister kündigte an, dass das Hausverbot für Voigt bestehen bleibe. "Wir bleiben bei unserer bewährten Philosophie." Aus Sicht des Unternehmens kann Voigt den Wellness-Urlaub in dem Hotel auch nicht nachholen. Die Buchung von damals habe keinen Bestand mehr, argumentierte Hotelsprecherin Renate Freiling. "Aufgrund des bestehenden Hausverbots kann er sich jetzt nicht mehr einbuchen", sagte sie.

Voigt fühlte sich diskriminiert

Das Luxus-Hotel "Esplanade" in Brandenburg hatte die Maßnahme in einem Schreiben an Voigt damit begründet, dass dessen politische Einstellung mit dem Ziel seines Hauses unvereinbar sei, "jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten". Daraufhin hatte Voigt wegen Diskriminierung und Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt.

Der Brandenburger Hotel- und Gaststättenverband sieht das Urteil zwiespältig. Grundsätzlich sei die Haltung bestätigt worden, dass der Unternehmer selbst entscheiden könne, wen er beherberge, sagte Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke. "Das zeigt, dass rechtsradikales Gedankengut und Ausländerfeindlichkeit mit unserem Verständnis von Gastfreundschaft nichts zu tun haben." Andererseits sei es für die Unternehmer im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel immer schwerer, jede Buchung zu prüfen. "Das ist die andere Seite des Urteilsspruchs."

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck wertete die Entscheidung als Ermutigung für Zivilcourage. Die "rechtsextremen Demokratiefeinde" müssten wissen und auch täglich spüren, dass sie in der Gesellschaft nicht willkommen seien, erklärte der SPD-Politiker und erneuerte seine Forderung nach einem .

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen