Für 5,5 Millionen Euro Volksvertreter kassieren fragwürdige Zulagen
07.03.2017, 15:13 Uhr
Abgeordnete langen kräftig zu.
(Foto: picture alliance / Kay Nietfeld/)
Eigentlich sind Funktionszulagen nur für Fraktionsvorsitzende rechtmäßig. Dennoch bekommen einem Medienbericht zufolge viele Abgeordnete Zulagen, die einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widersprechen.
Bundestags- und Landtagsabgeordnete erhalten einem ARD-Bericht zufolge rund 5,5 Millionen Euro rechtlich fragwürdige Zulagen. Die ARD beruft sich auf eine Umfrage unter den Bundestags- und Landtagsfraktionen sowie eine Auswertung von Rechenschaftsberichten.
Danach hätten allein die Bundestagsfraktionen rund 2,5 Millionen Euro jährlich fragwürdige Funktionszulagen gezahlt - etwa für stellvertretende Fraktionschefs, Arbeitsgruppensprecher, Landesgruppensprecher oder Vorsitzende sozialer Gruppen. Diese Funktionszulagen stünden im Widerspruch zum sogenannten Zweiten Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts.
In diesem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2000 (2 BvH 3/91) nur Funktionszulagen für Fraktionsvorsitzende für rechtmäßig erkannt. "Die Regelungen über ergänzende Entschädigungen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und für die Ausschussvorsitzenden sind hingegen mit dem Verfassungsrecht unvereinbar", hieß es. "Sie verstoßen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten."
Das Urteil war zwar für Thüringen ergangen, doch die Richter hatten mehrfach betont - unter anderem mit per Beschluss vom 27. November 2007 (2 BvK 1/03) -, dass "allgemeine Maßstäbe" aufgestellt worden seien. Verfassungsrechtler und Rechnungsprüfer kritisieren dem ARD-Bericht zufolge, dass sich Parlamente über die Rechtssprechung hinwegsetzten. Die Bundestagsfraktionen verteidigten die Zahlungen unter anderem mit einem Gutachten der "Schmidt-Jortzig-Kommission", die der Praxis zugestimmt habe. Landtagsfraktionen verwiesen auf Rechtsgutachten
Quelle: ntv.de, dsi/dpa