Politik

Abschuss von Terrorflugzeugen Von der Leyen soll nicht allein entscheiden

Niemand will über eine solche Bedrohung und die daraus resultierende Entscheidung reden. Dennoch muss man vorbereitet sein.

Niemand will über eine solche Bedrohung und die daraus resultierende Entscheidung reden. Dennoch muss man vorbereitet sein.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Bundesregierung will nun doch keine Grundgesetzänderung, um den Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr zu erleichtern. Sie wollte beim möglichen Abschuss eines Flugzeugs, das Terroristen als Waffe einsetzen wollen, den Entscheidungsweg verkürzen.

Auch wenn jede Sekunde zählt: Bei der Entführung eines Passagierflugzeugs soll im Ernstfall weiterhin das ganze Kabinett über einen Abschuss entscheiden. Die Koalition nahm Abstand von Plänen, wonach künftig der Verteidigungsminister allein einen Abschussbefehl hätte geben können, wie aus Regierungskreisen verlautete. Es werde derzeit kein Bedarf gesehen, an der für einen solchen Fall vorgesehenen Kollektiventscheidung etwas zu ändern. Es bestehe vielmehr Einigkeit darüber, dass im Bedarfsfall über bestehende Kommunikationsstrukturen eine gemeinsame Entscheidung der Bundesregierung herbeigeführt werden könne. Hierzu habe innerhalb einer Ministerrunde Einigkeit bestanden.

Die Pläne waren erst am Dienstag bekanntgeworden. Demnach sollte die Entscheidung über einen Schießbefehl nach Angaben des Innenministeriums künftig auf den Verteidigungsminister - aktuell ist das die CDU-Politikerin Ursula von der Leyen - übertragen werden.

Hintergrund ist die Frage, wer einen Abschussbefehl geben soll, wenn Extremisten etwa mit einem entführten Flugzeug einen gezielten Anschlag planen. Bei den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA waren Passagierflugzeuge entführt und in das World Trade Center sowie das Verteidigungsministerium gesteuert worden. Dabei wurden über 3000 Menschen getötet.

In Deutschland ist bisher für einen Einsatz der Streitkräfte bei "überregionalen Katastrophennotständen" auch in Eilfällen eine Entscheidung des Bundeskabinetts nötig. Der Beschluss darf nach dem Grundgesetzartikel 35 nicht auf den Verteidigungsminister übertragen werden.

Da eine rechtzeitige Entscheidung des Bundeskabinetts aber nicht immer gewährleistet sein könnte, hatte das Innenministerium angeregt, dem Verteidigungsministerium bei Eilentscheidungen die Kompetenz für überregionale Katastrophennotstände zu geben und dies im Grundgesetz zu verankern. Die Pläne dürften mit der Einigung in der Ministerrunde nun aber vom Tisch sein.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa/rts

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