Politik

Abwrackprämie Vorschriften werden geändert

Die Bundesregierung wird nach Angaben des CSU-Abgeordneten Andreas Scheuer die Vorschriften für die Abwrackprämie erneut ändern, damit auch Interessenten für Autos mit langen Lieferzeiten nicht leer ausgehen. Im Haushaltsausschuss und im Bundeswirtschaftsministerium sei der Grundsatzbeschluss für eine Vorreservierung der Prämie gefasst, sagte Scheuer der "Passauer Neuen Presse".

Käufer eines Neuwagens mit langen Lieferzeiten mussten bisher befürchten, bei der Abwrackprämie nicht zum Zuge zu kommen, weil Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) erst nach der Zulassung gestellt werden können. Künftig solle mit dem Einreichen des Fahrzeugbriefes für den Altwagen und dem Kaufvertrag für den Neuwagen beim Bafa eine Anwartschaft, eine Art Vorreservierung für die Abwrackprämie entstehen, sagte Scheuer. Damit könnten sich Fahrzeugkäufer beruhigt auf längere Lieferzeiten einlassen. Als Stichtag für die Neuregelung sei der 31. März genannt worden. Es gebe aber Gespräche, den Termin vorzuverlegen, sagte Scheuer.

Topf wird nicht aufgestockt

Die Abwrackprämie ist Teil des Konjunkturpakets II der Regierung und hat sich als großer Renner erwiesen. Der Absatz gerade von kleinen und billigen Fahrzeugen in Deutschland hat sich mit ihrer Hilfe zuletzt massiv erhöht. Einige Fahrzeugtypen sind ausverkauft und könne nur mit mehrmonatiger Lieferzeit bestellt werden. Hinter der Neuregelung steckt die Befürchtung, dass der für die Prämie vorgesehene Fördertopf von 1,5 Milliarden Euro bald erschöpft sein könne und die Interessenten damit nicht mehr zum Zuge kommen. Die Summe reicht für rund 600.000 Autos, vor einer Woche waren bereits über 130.000 Anträge gestellt. Aufgestockt werden soll der Topf trotz vehementen Drängens der Autoindustrie nicht.

Erst am Mittwoch hatte die Regierung die Vorschriften für die Abwrackprämie geändert, um Missbrauch damit zu verhindern. Danach muss nun jeder Antragsteller für die Prämie von 2500 Euro für sein mehr als neun Jahre altes Auto das entwertete Original des Fahrzeugbriefes beim Bundesamt einreichen. Eine Kopie reicht nicht mehr.

Quelle: ntv.de

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