Gericht gibt Sender Recht Wagenknecht-Partei zu unwichtig für ARD-"Wahlarena"
29.05.2024, 18:58 Uhr Artikel anhören
Ein Wahlplakat der Partei BSW - Spitzenkandidat ist aber eigentlich Fabio De Masi.
(Foto: IMAGO/Revierfoto)
In der ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" sollen die Spitzenkandidaten mehrerer Parteien debattieren. Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist allerdings nicht dabei. Die Partei geht gerichtlich dagegen vor und scheitert. Das Gericht liefert eine knallharte Begründung.
Der Spitzenkandidat für die Europawahl der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und lehnte damit einen Eilantrag des BSW ab. Dieser richtete sich gegen den für die Sendung verantwortlichen Westdeutschen Rundfunk (WDR).
Die Rundfunkfreiheit gebe dem WDR das Recht, die Diskussionsteilnehmer der Sendung "nach Ermessen selbst zu bestimmen", hieß es zur Begründung. Zudem werde das BSW in anderen öffentlich-rechtlichen Wahlsendungen ausreichend berücksichtigt, führte das Gericht aus.
Die ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" soll am Donnerstag kommender Woche und damit wenige Tage vor der Europawahl stattfinden. Zu der Sendung sind nach Gerichtsangaben Vertreter zahlreicher Parteien eingeladen - darunter SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und Linke.
Nach dem Konzept der Sendung sollen nur jene Parteien teilnehmen, die bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Zahl von Abgeordneten vertreten sind. Auch sollen die Parteien in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügen.
BSW wehrte sich gegen ihre Nichtberücksichtigung
Das BSW wehrte sich gegen seine Nichtberücksichtigung. Es sah sich laut Gericht in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Partei habe sehr gute Chancen, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland in das Europaparlament einzuziehen, argumentierte sie unter anderem. Demgegenüber lägen die FDP und die Linke in Umfragen deutlich hinter dem BSW.
Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssten auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen. Den Anforderungen habe der WDR entsprochen, indem er das BSW zwar nicht in die "Wahlarena" eingeladen, ihm aber "in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit bietet, die Wähler zu erreichen".
Die Begrenzung auf Vertreter jener Parteien, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten sind, befand das Gericht für zulässig. Denn in der Sendung solle auch ein Rückblick auf die parlamentarische Arbeit der eingeladenen Parteien erfolgen. Zudem leite das BSW seine Bedeutung selbst "überwiegend aus wenig belastbaren und nur eingeschränkt objektiv überprüfbaren Anhaltspunkten her", befand das Gericht weiter.
Aussagekräftige Wahlergebnisse könne die Partei bislang nicht aufweisen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Spitzenkandidat des BSW für die Europawahl ist der frühere Linken-Politiker Fabio De Masi. Die Wahl findet in Deutschland am Sonntag kommender Woche statt.
Quelle: ntv.de, mba/AFP