Stichwort Was ESM und Fiskalpakt leisten
12.09.2012, 11:36 Uhr
(Foto: dpa)
Das Urteil war mit Hochspannung erwartet worden. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann Deutschland nun mitmachen beim Euro-Stabilisierungsmechanismus ESM und dem europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin. Doch was leisten diese Instrumente?
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Der ESM soll den 2010 unter großem Zeitdruck eingesetzten Krisenfonds EFSF ablösen, der offiziell nur bis Ende Juni 2013 neue Finanzhilfen ausgeben kann. Der dauerhaft angelegte ESM sollte ursprünglich erst ab Juli 2013 einsatzbereit sein, der Termin wurde aber um ein Jahr vorgezogen, um die Märkte zu beruhigen. Wegen der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht konnte der ESM aber nicht pünktlich zum 1. Juli in Kraft treten.
Die Euro-Länder geben für den ESM Garantien über 620 Milliarden und zahlen 80 Milliarden Euro in bar ein. Der Kapitalstock soll das Vertrauen von Investoren und Ratingagenturen sichern. Von den 700 Milliarden kann der ESM wegen nötiger Sicherheitsrücklagen 500 Milliarden einsetzen. Deutschland muss knapp 22 Milliarden Euro in bar - verteilt auf mehrere Tranchen - überweisen und übernimmt Garantien in Höhe von 168 Milliarden.
Fiskalpakt
Mit dem am 2. März in Brüssel unterschriebenen Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnerländer - alle EU-Staaten bis auf Großbritannien und Tschechien - zu strikterer Haushaltsdisziplin. Das konjunkturunabhängige strukturelle Defizit darf fortan die Grenze von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Bislang liegt diese bei 1,0 Prozent. Zudem sollen die Unterzeichner nach dem Vorbild Deutschlands eine verpflichtende Schuldenbremse im nationalen Recht verankern.
Im Fall eines Verstoßes gegen die Regeln werden automatisch Strafverfahren ausgelöst, die nur durch ausdrückliches Mehrheitsvotum der Unterzeichnerstaaten gestoppt werden können. Verankert ein Land die Schuldenbremse nicht im nationalen Recht, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und die Zahlung einer Geldbuße von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Nur wer den Fiskalpakt einhält, soll Hilfszahlungen aus dem ESM bekommen können. Damit der Vertrag zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann, müssen ihn mindestens zwölf Euro-Länder ratifizieren. Die Zahl ist auch mit Deutschland noch nicht erreicht.
Quelle: ntv.de, AFP