Politik

Street View Wie lege ich Widerspruch ein?

Hausbesitzer und Mieter können bei Google nun auch über das Internet Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Immobilien beim Straßenbilderdienst Street View einlegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu, finden Sie hier.

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(Foto: dpa)

Hausbesitzer und Mieter können bei Google nun auch über das Internet Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Immobilien beim umstrittenen Straßenbilderdienst Street View einlegen. Der US-Konzern startete auf seiner Internet-Seite eine Anwendung, mit der Einsprüche bis Mitte September möglich sind. Alternativ bleibt nach wie vor der Widerspruch per Brief oder E-Mail.

Was tut Google bei Street View für den Datenschutz?

Um die Persönlichkeitsrechte zu schützen, werden Gesichter von Menschen auf den Bildern unkenntlich gemacht. Gleiches gilt für Autokennzeichen. Allerdings zeigen Beispiele aus Ländern, für die es Street View schon gibt, dass viele Menschen trotz Verschleierungstechnik noch über Statur, Frisur und Kleidung recht gut identifizierbar sind.

Wer hat ein Widerspruchsrecht?

Gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung kann grundsätzlich jeder Betroffene Widerspruch einlegen. Widersprüche sind nun über die Internetseite von Street View möglich mit einer eigenen, neuen Funktion - und nach wie vor per E-Mail an streetview-deutschland@google.de oder per Brief an Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Auf der Internetseite des Bundesverbraucherschutzministeriums gibt es Musterschreiben.

Was ist beim Widerspruch zu beachten?

Verbraucher können über das Internet bis zum 15. September Widerspruch einlegen. Briefe werden mit Poststempel bis spätestens 21. September akzeptiert. Google hat zugesagt, alle fristgemäßen Widersprüche vor der Freischaltung der Bilder zu bearbeiten und die Gebäude unkenntlich zu machen. Bereits eingelegte Widersprüche sollen automatisch mit berücksichtigt werden.

Wie läuft das Widerspruchsverfahren?

Nach Widerspruch über das Internet erhält der Betroffene zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Per Post erhalten die Verbraucher später dann einen Code, mit dem sie über die Internetseite von Google ihren Widerspruch endgültig bestätigen müssen. Bei Widersprüchen per E-Mail oder Brief erhalten Verbraucher häufig die Aufforderung, ihre Wohnhäuser näher zu identifizieren. Ein Grund ist, dass Hausnummern auf den Google-Bildern oft nicht erkennbar sind - was Datenschützer auch sinnvoll finden.

Sind Widersprüche auch nach Ende der Frist Mitte September möglich?

Ja, dafür soll in Street View künftig eine Meldefunktion zur Verfügung stehen. Allerdings kann die Bearbeitung einige Wochen dauern. Nachteil der nachträglichen Widersprüche: Gegebenenfalls problematische Bilder stehen zunächst im Internet. Für Widersprüche der Bewohner von Orten, für die Street View erst später verfügbar ist, gilt die Vier-Wochen-Frist nicht. Akzeptiert werden sollen auch Sammelwidersprüche von Kommunen mit den Unterschriften von Bürgern.

Quelle: ntv.de, AFP

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