Politik

Vorerst keine Anhörung Zschäpe muss nicht vor Ausschuss

Weil sie nicht aussagen wird, verzichtet der Thüringer Untersuchungsausschuss zur Neonazi-Mordserie auf eine Anhörung Beate Zschäpes.

Weil sie nicht aussagen wird, verzichtet der Thüringer Untersuchungsausschuss zur Neonazi-Mordserie auf eine Anhörung Beate Zschäpes.

(Foto: dpa)

Eigentlich soll sie am 12. März vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss zur Neonazi-Mordserie aussagen, jetzt wird die Anhörung von Beate Zschäpe ausgesetzt. Das NSU-Mitglied hatte angekündigt, nicht auszusagen.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe wird voraussichtlich nicht vor den Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags zu den Neonazi-Morden geladen. Die Vorsitzende Dorothea Marx (SPD) sagte, sie werde dem Gremium empfehlen, die für den auszusetzen.

Den Ausschuss im Thüringer Landtag führt die Sozialdemokratin Dorothea Marx.

Den Ausschuss im Thüringer Landtag führt die Sozialdemokratin Dorothea Marx.

(Foto: picture alliance / dpa)

Grund sei ein Schreiben der Anwälte Zschäpes, in dem eine Aussageverweigerung der 37-Jährigen angekündigt werde. Damit wäre eine Vernehmung angesichts des Sicherheitsaufwandes unverhältnismäßig. Der Ausschuss solle sich aber offenhalten, Zschäpe möglicherweise noch zu einem späteren Zeitpunkt zu hören.

Bei seiner konstituierenden Sitzung Mitte Februar hatte der Ausschuss des Landtags auf Vorschlag von Marx die Vorladung Zschäpes für den 12. März beschlossen. Kurz darauf hatte die Landtagsverwaltung die Vorladung an die 37-Jährige verschickt, die in Köln in Untersuchungshaft sitzt.

Zschäpe wird verdächtigt, mit den Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegründet zu haben, die auch als Zwickauer Zelle bekannt wurde. Der Terrorgruppe werden unter anderem neun Morde an Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft sowie der Mord an einer Polizistin 2007 in Heilbronn zugerechnet. Mundlos tötete sich selbst und wohl auch seinen Komplizen Böhnhardt vor einem Zugriff der Polizei.

Der Untersuchungsausschuss sollte an diesem Dienstag eigentlich zu einer Sondersitzung zusammentreten, um die Vorladung von Zschäpe auch beim Bundesgerichtshof (BGH) zu beantragen. Nach Angaben eines Landtagssprechers hatte der Ausschuss in der vergangenen Woche von Bundesjustizministerium und Generalbundesanwalt erfahren, dass der Haftrichter des BGH über diese Vorladung entscheiden müsse.

Der Untersuchungsausschuss in Thüringen befasst sich vor allem mit der Bildung und dem Untertauchen der Neonazi-Zelle in den 1990-er Jahren. Ein Bundestags-Ausschuss untersucht zunächst die eigentliche Mordserie ab dem Jahr 2000.

Quelle: ntv.de, dpa

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