Reform der Erbschaftsteuer Zweifel an Stimmen aus Hessen
07.12.2008, 12:09 UhrDie FDP prüft eine Verfassungsklage gegen die neue Erbschaftsteuer. Es gebe "erhebliche Zweifel", ob das Gesetz verfassungsgemäß sei, schrieb FDP-Politiker Hermann Otto Solms in der "Bild am Sonntag". Verfassungsrechtler riefen Bundespräsident Horst Köhler auf, die umstrittene Neuregelung nicht zu unterzeichnen.
Die Reform der Erbschaftsteuer sei ein "mittelstands- und familienfeindliches Bürokratie-Monster", schrieb Solms. Dem im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie widerspreche es, dass Geschwister, Nichten und Neffen im Erbfall steuerlich mit Fremden gleichgestellt werden.
Stimmen aus Hessen "bedenklich"
Zudem sei bedenklich, wie der Bundesrat am Freitag zugestimmt habe, so Solms Bei dem knappen Ergebnis 39 zu 30 seien fünf Ja-Stimmen aus Hessen mitgewertet worden, obwohl die Regierung von Roland Koch (CDU) nur geschäftsführend im Amt und damit eine Übergangsregierung mit beschränkten Befugnissen sei. Nach ihrer eigenen Landesverfassung sei sie nicht legitimiert gewesen, der Erbschaftsteuerreform zuzustimmen.
Da Enthaltungen im Bundesrat wie Nein-Stimmen gewertet werden, hätte es ohne die Stimmen Hessens für eine Mehrheit in der Länderkammer nicht gereicht. Der Bundesrat hatte die Reform am Freitag abgesegnet. Einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zufolge musste bis zum Jahresende eine Neuregelung geschaffen werden.
Brief an den Bundespräsidenten
Der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang bat Köhler laut "Wirtschaftswoche", das Gesetz nicht auszufertigen. Es sei "ganz offensichtlich verfassungswidrig", zitierte das Blatt aus einem Brief Langs an den Bundespräsidenten. Schwere Bedenken hat Lang demnach vor allem wegen der Regelung, dass Ehepartner und Kinder eine Immobilie bis 200 Quadratmeter nur steuerfrei erben, wenn sie zehn Jahre darin wohnen. Damit werde die Mobilität der Erben stark beeinträchtigt, und das verstoße gegen die Erbrechtsgarantie im Grundgesetz, schrieb Lang laut "Wirtschaftswoche".
Auch der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof sieht laut "Wirtschaftswoche" Verstöße gegen drei Grundrechte: die Unternehmerfreiheit, die Berufsfreiheit und die Eigentümerfreiheit.
Quelle: ntv.de