Weitere Bluttat vor Lübcke-Mord? Offenbar neue Ermittlungen gegen Stephan E.
26.07.2019, 08:15 Uhr
Der 45-jährige Stephan E. war bereits vor dem Lübcke-Mord polizeibekannt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ein bislang ungeklärter Messerangriff auf einen Flüchtling führt die Ermittler zu dem Tatverdächtigen im Mordfall Lübcke. Einem Medienbericht zufolge durchsuchten Ermittler erneut das Haus von Stephan E. Mehrere Hinweise deuten auf einen Zusammenhang hin.
Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke soll womöglich an einer weiteren schweren Straftat beteiligt gewesen sein. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf hessische Ermittler. Demnach werde derzeit ein Zusammenhang zwischen dem Rechtsextremisten Stephan E. und einem versuchten Totschlag im Jahr 2016 untersucht.
Fahnder der hessischen Polizei sollen demnach am Donnerstag das Wohnhaus von E. durchsucht haben. Hintergrund seien "Ermittlungen in einem bislang ungeklärten Altfall", gegen den Beschuldigten bestehe "der Anfangsverdacht einer Straftat". Mehr wollte ein Sprecher der dortigen Staatsanwaltschaft unter Verweis auf laufende Ermittlungen nicht sagen.
Haus von E. nahe des Tatorts
Laut dem "Spiegel" geht es in dem Fall um einen heimtückischen Angriff auf einen irakischen Flüchtling vor knapp dreieinhalb Jahren. Der 22-jährige Asylbewerber soll am 6. Januar 2016 von hinten mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt worden sein. Der Angriff ereignete sich nahe der Flüchtlingsunterkunft Lohnfelden, nur 2,5 Kilometer von E.s Haus entfernt. Der Täter konnte damals auf dem Fahrrad unerkannt entkommen.
Auffällig sei nicht nur die Nähe des Tatorts zu dessen Wohnort. E., der zeitweise in der rechtsextremistischen NPD aktiv war, ist zudem wegen Messerattacken justizbekannt und aufgrund schwerer Gewaltdelikte vorbestraft.
Walter Lübcke war am 2. Juni in seinem Haus im Landkreis Kassel erschossen worden. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Der 45-jährige Stephan E. hatte die Tat zunächst gestanden, später aber sein Geständnis widerrufen.
Quelle: ntv.de, vck