Dossier

Pauschal berechnet Hartz IV für Kinder

Für Kinder werden die Hartz-IV-Leistungen nach Alter gestaffelt.

Für Kinder werden die Hartz-IV-Leistungen nach Alter gestaffelt.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" - besser bekannt als Hartz IV - sieht als Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts derzeit 359 Euro monatlich vor. Bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Damit sollen die Nahrungsmittel, Kleidung, Körperpflege und Hausrat aufgewendet werden können - Miete dagegen wird extra bezahlt. Dieser Betrag soll den Bedarf eines Alleinstehenden abdecken. Leben zwei erwachsene Partner zusammen, stehen ihnen - weil Zusammenleben angeblich Kosten spart - jeweils 90 Prozent von dieser Regelleistung zu, also 323 Euro.

Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen nach Alter gestaffelt: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent des Regelsatzes (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro). Das Kindergeld wird damit verrechnet, für Schüler gibt es allerdings noch 100 Euro jährlich extra. Nach Ansicht von Wohlfahrtsverbänden reichen diese Beträge nicht aus, um die wichtigsten Grundbedürfnisse von Kindern zu befriedigen. Der Deutsche Kinderschutzbund hält Regelsätze von 276 Euro (bis 6 Jahre), 332 Euro (bis 14) und 358 Euro (bis 18) für notwendig.

Quelle: ntv.de, dpa

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