"Wo es Subventionen gibt..." Kaum Betrug bei Kurzarbeit
21.04.2010, 16:11 UhrBei der Förderung der Kurzarbeit hat die Bundesagentur für Arbeit bislang 1272 Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch gezählt. 252 Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

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Die Förderung der Kurzarbeit hat nach Erkenntnissen der Bundesagentur für Arbeit (BA) kaum zu Betrug geführt. Zwar habe es immer wieder Einzelfälle von Leistungsmissbrauch gegeben, sagte BA-Sprecherin Frauke Wille n-tv.de. Doch seien die Zahlen angesichts der insgesamt 60.000 Betriebe gering.
Die Bundesagentur habe bislang 1272 Verdachtsfälle gezählt, davon 777 "Fälle der Manipulation der Arbeitsaufzeichnungen" - also Fälle, in denen Angestellte länger gearbeitet haben als offiziell gemeldet. 667 Betriebsprüfungen seien von der BA, teilweise gemeinsam mit den Hauptzollämtern, durchgeführt worden. In insgesamt 476 Fällen wurde der Verdacht nicht bestätigt - 458 Mal schlossen die Arbeitsagenturen diese Fälle ab, 18 Mal die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Insgesamt wurden bisher 252 Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
"Wenn man staatliche Mittel zur Verfügung stellt - seien es Sozialtransfers, seien es Subventionen -, dann muss man immer damit rechnen, dass einzelne Personen oder Unternehmen diese zu Unrecht beziehen", sagte Karl Brenke vom DIW im Interview mit n-tv.de. Es gebe nicht umsonst das Schlagwort: "Solange es Subventionen gibt, gibt es auch Subventionsbetrug. Warum sollte es bei der Kurzarbeit anders sein?"
Quelle: ntv.de, hvo