Diäten, Büros und Mitarbeiter Leistungen für Abgeordnete
06.05.2008, 12:59 UhrAbgeordnete haben nach Artikel 48 des Grundgesetzes und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung sowie ein entsprechendes Ruhegehalt. Im Einzelnen schlüsseln sich die Leistungen für die 612 Parlamentarier - einschließlich der jetzt von Union und SPD vorgesehenen neuen Anhebungen der Diäten um gut sechs Prozent - wie folgt auf:
Diäten:
Als Folge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst steigen die zu versteuernden Einkünfte zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro auf 7946 Euro (plus 3,63 Prozent). Am 1. Januar 2010 ist ein weiterer Anstieg um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8159 Euro festgelegt.
Im November 2007 hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD bereits eine Anhebung der Diäten in zwei Schritten um mehr als neun Prozent beschlossen: zum 1. Januar 2008 um 330 auf 7339 Euro (plus 4,7 Prozent) sowie für Anfang 2009 auf 7668 Euro (plus 4,48 Prozent). Ziel war, die Einkünfte an die Vergütungen von einfachen Bundesrichtern anzupassen.
Alterversorgung:
Zusammen mit diesem Votum wurden auch leichte Korrekturen bei der Altersversorgung beschlossen. Beim Ausscheiden aus dem Parlament erhält ein Abgeordneter neuerdings für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit nur noch eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Monatsdiät (davor 3 Prozent). Nach acht Jahren bekommt ein ehemaliger Abgeordneter dann nicht mehr 24 Prozent, sondern nur noch 20 Prozent der Diät als Ruhegeld. Der Höchstsatz des Ruhegehalts von 67,5 Prozent der Diäten wird erst nach 27 (davor 23) Jahren erreicht. Allerdings haben Abgeordnete jetzt bereits nach dem ersten Jahr im Parlament einen Pensionsanspruch. Vorher waren acht Jahre erforderlich.
Die Rente mit 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise auch auf Abgeordnete übertragen. Allerdings sieht eine Ausnahmeregelung vor, dass Parlamentarier mit mindestens achtjähriger Zugehörigkeit auch schon vom 57. Lebensjahr an Anspruch auf die Auszahlung eines Ruhegehalts haben.
Kostenpauschale:
Für Einrichtung und Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Büromaterial, Telefon und Reisen erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale von 3782 Euro (seit 1.1 2008) im Monat.
Amtsausstattung:
Daneben hat jeder Abgeordnete Anspruch auf ein Büro in Berlin mit einer Größe von 54 Quadratmetern. Er kann Dienstfahrzeuge im Umkreis der Hauptstadt benutzen, bekommt eine Bahn-Freifahrtkarte sowie bei mandatsbedingten Reisen die Inlandsflugkosten ersetzt.
Mitarbeiter:
Für die Mitarbeiter-Bezahlung stehen monatlich 13.660 Euro zur Verfügung.
Krankenversicherung:
Abgeordnete haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Kassen (rund 40 Prozent der Parlamentarier) trägt der Bundestag die Hälfte des Beitrags. Die übrigen zahlen die Beiträge selbst, die aber nur ein Teil des Risikos decken. Für den Rest springt bei ihnen die Beihilfe wie bei Beamten ein.
Versorgungen:
Bei mehreren Versorgungsansprüchen aus verschiedenen öffentlichen Ämtern greifen Anrechnungsvorschriften. So wird etwa das Ruhegehalt eines früheren Ministers auf die Bundestags-Diäten angerechnet.
Quelle: ntv.de