Gesetz gegen Kinderpornografie Seiten dürfen gesperrt werden
18.06.2009, 08:24 UhrDie Verbreitung kinderpornografischer Seiten im Internet soll künftig besser bekämpft werden. FDP, Grüne und Linke stimmen gegen das Gesetz, da es ihrer Meinung nach zu viele Mängel enthält und unwirksam sei.
In Deutschland dürfen erstmals gezielt Internet-Seiten gesperrt werden. Mit den Stimmen der Großen Koalition beschloss der Bundestag das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie. In namentlicher Abstimmung votierten 389 Abgeordnete für das Gesetz, 128 Parlamentarier stimmten dagegen, 18 enthielten sich. Damit werden alle deutschen Internet-Anbieter verpflichtet, den freien Zugang zu Kinderporno-Seiten zu blockieren.
Künftig sollen Stoppschilder erscheinen, wenn Web-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten aufgerufen werden. Mit diesem Warnhinweis soll Benutzern unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte einschlägige Adressen zur Verfügung zu stellen. Bevor sie auf der Sperrliste auftauchen, soll zunächst aber versucht werden, diese Web-Seiten löschen zu lassen.
Von der Leyen: Wichtiges Signal
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem "wichtigen gesellschaftlichen Signal". Auf Ablehnung stieß die Regelung hingegen bei der der Opposition. Auch Verbände von Internet- Firmen und Netznutzern befürchten, dass damit die Tür für die Ausweitung von Sperren auf weitere Bereiche geöffnet werden könnte.
Der Gesetzentwurf war in den parlamentarischen Beratungen noch umfassend geändert worden. Demnach soll künftig nach dem Prinzip "Löschen vor Sperren" verfahren werden: Eine Kinderporno-Seite wird dann gesperrt, wenn alle anderen Maßnahmen nicht zum Erfolg führen. Die Provider sollen zunächst aufgefordert werden, die Seiten aus dem Netz zu nehmen. Bei Providern im Ausland müssen dazu die dortigen Polizeibehörden eingeschaltet werden. Die personenbezogene Daten von Nutzern einschlägiger Internetseiten, die auf die "Stoppschild"-Seite umgeleitet und dort über den Grund für die Seitensperrung informiert werden, sollen nicht gespeichert und nicht zur Strafverfolgung genutzt werden.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Dörmann sagte, das Gesetz sichere "Rechtsstaatlichkeit und Effektivität im Kampf gegen Kinderpornografie". Neben dem Vorgehen gegen rechtswidrige Seiten im Internet bedürfe es aber weiterer Maßnahmen, um gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen effektiver als bisher vorzugehen.
Opposition: Gut gemeint, aber ungeeignet
Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte, das Gesetz sei vielleicht gut gemeint, aber "wirkungslos im Kampf gegen Kinderpornografie". Es enthalte "Risiken und Nebenwirkungen, vor denen man nur dringend warnen kann". Die Grünen kritisierten, das Gesetz enthalte zu viele Mängel. Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland sprach von einem "reinen Polizeigesetz". Notwendig sei vor allem mehr Prävention, um sexuellen Missbrauch von vorneherein zu verhindern. Der Linken-Abgeordnete Jörn Wunderlich kritisierte, das Gesetz werde "das Tor zur Internet-Zensur öffnen". Für den Kampf gegen Kinderpornografie sei es "völlig ungeeignet".
Quelle: ntv.de, dpa/AFP