Debatte um höhere Diäten Nie der richtige Zeitpunkt
09.05.2008, 12:46 UhrDiätenerhöhungen finden immer zum selben Zeitpunkt statt: zum falschen. So empfinden auch etliche Abgeordnete des Deutschen Bundestages die jetzt vorgesehene Verbesserung ihrer Bezüge als anstößig. Angesichts steigender Preise, die den Rentnern mehr wegnehmen als sie in diesem Jahr zusätzlich bekommen sollen, demonstrieren sie Bescheidenheit. Dies ehrt sie, sofern sich nicht politische Liebedienerei dahinter verbirgt. Aber anstößig ist der Beschluss des Bundestages nicht.
Dies nicht allein, weil er den Regeln entspricht, die sich die Parlamentarier selbst gegeben haben. Um den gängigen Vorwurf der Selbstbedienung zu entkräften haben sie beschlossen, dass die Diäten den Einkommen im öffentlichen Dienst folgen. Sie nehmen sich, was sie den Bediensteten geben, und sie sollten ihre eigenen Beschlüsse auch ernst nehmen. Zudem sind 8195 Euro im Monat - ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld - eine sehr bescheidene Versorgung für einen Parlamentarier, der sein Mandat gewissenhaft wahrnimmt. Für hohe Beamte, erfolgreiche Mittelständler und Freiberufler ist sie kaum attraktiv. Befördert werden politische Karrieren, die von der Jugendorganisation über die Hochschule und Mitarbeit in Partei oder bei Abgeordneten unter Aussparung von Berufs- und Lebenserfahrung direkt in den Bundestag führen.
Anderswo sparen
Auf Veränderungen sollten die Kritiker der Diätenerhöhung an anderer Stelle drängen, zum Beispiel dem nordrhein-westfälischen Landtag folgen. Er hat die Diäten kräftig erhöht, es dann aber den Abgeordneten überlassen, daraus ihre Alterversorgung zu bezahlen. Die Bundestagsversorgung ohne eigene Beiträge ist anstößig.
Geradezu grob unbillig sind die Kostenpauschalen. Dass der Abgeordnete aus Berlin, der keine Zweitwohnung hat und mit dem Fahrrad seinen Wahlkreis bereisen kann, dieselbe Pauschale bekommt wie der aus aus dem bayerischen Wald, der zwei Wohnungen braucht und einige tausend Kilometer mit dem Auto im Wahlkreis unterwegs ist, würde kein Finanzamt bei einer Firma und ihren Vertretern akzeptieren. Die Begründung ist überaus fadenscheinig. Angeblich geht es nicht an, dass Beamte Parlamentariern in die Bücher gucken. Was das Parlament den Beamten zubilligt, darf es sich auch selbst zubilligen. Was das Parlament den Bürgern zumutet, sollte es auch für sich gelten lassen.
Quelle: ntv.de