Pressestimmen

Jörg Tauss schuldig "Der gesellschaftliche Todeskuss"

Mandat weg, Reputation weg, Einkommen weg. Verliert Jörg Tauss bald auch noch sein Gesicht?

Mandat weg, Reputation weg, Einkommen weg. Verliert Jörg Tauss bald auch noch sein Gesicht?

(Foto: picture alliance / dpa)

Jörg Tauss ist schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Karlsruhe verurteilt den Ex-SPD-Politiker wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Die Presse begrüßt dieses Urteil und hofft, dass sich Tauss, nachdem er von seinen Verschwörungstherorien abgelassen hat, Hilfe suchen kann.

"Tatsächlich bedeutet das Urteil für den einstigen Lautsprecher der SPD-Bundestagsfraktion die Höchststrafe, den beruflichen und gesellschaftlichen Todeskuss", meint das Badisches Tagblatt. Selbst wenn einmal genug Gras über die Sache gewachsen sei, könne er nicht mehr in seiner einstigen Liga spielen, geschweige denn woanders hin aufsteigen. (...) Das Blatt schreibt weiter: "So blauäugig, wie er vorgibt, gewesen zu sein, kann ein deutscher Politiker nicht sein. Tauss hat seiner wie auch immer begründeten Neugier nachgegeben. Und er hat dadurch - wenn auch nur mittelbar - dazu beigetragen, dass Kinder leiden mussten. Dafür wurde er jetzt bestraft. Bleibt zu hoffen, dass Jörg Tauss nach dem Gang durch die Instanzen seine Verteidigungslinie aufgeben und sich Hilfe suchen kann."

Das Gericht habe ihm nichts abgenommen, "was sich strafmildernd hätte auswirken können", konstatiert die Stuttgarter Zeitung. Es bleibe offen, ob er "aus reiner Neugier oder doch aus sexuellen Motiven gehandelt" habe. "Das ändert jedoch nichts am strafbaren Besitz. Der Kriminalfall hat keinerlei politische Komponente. Jörg Tauss hat einen tiefen Fall hinter sich: Mandat weg, Reputation weg, Einkommen weg. Wenn er weiter seinen Verschwörungstheorien nachhängt, läuft er Gefahr, sich auch noch lächerlich zu machen."

Auch der Mannheimer Morgen kritisiert Tauss' Verschwörungstheorien: "Um Reste seiner Glaubwürdigkeit zu bewahren, muss Tauss zwangsweise in die Revision. Dass er dafür die prinzipielle Klärung von Abgeordneten-Sonderrechten vorschiebt, ist akzeptabel. Dass er sich weiterhin als Opfer von Ränkeschmieden präsentiert, jedoch nicht. Tauss muss aufpassen, dass er nach Karriere und Reputation durch seine kruden Verschwörungstheorien nicht auch noch sein Gesicht verliert."

Die Stuttgarter Nachrichten resümieren die zentrale Aussage des Urteils: "Abgeordnete haben keine Sonderrechte. Hätte Tauss sich durchgesetzt, dann würde dies ein Einfallstor für alle möglichen Begehrlichkeiten öffnen. Nach dem Motto: Ich darf das, ich bin Abgeordneter. Es ist völlig unvorstellbar, dass eine höhere Instanz dies anders bewertet. Tauss sollte deshalb das Urteil akzeptieren. Wenn er sich jetzt als Justizopfer darstellt, dann entbehrt dies jeder Grundlage."

Die Badischen Neuesten Nachrichten schreiben: "Jörg Tauss war immer ein kluger und kritischer Geist, der sich viele Verdienste als Volksvertreter erworben hat. Doch dann muss sein Verstand ausgesetzt haben, weil andere Triebfedern stärker waren. Eine andere Erklärung für sein Verhalten gibt es nicht."

Quelle: ntv.de, Zusammengestellt von Julia Kreutziger

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen