Ratgeber

Endlich frei Darf man sein Bargeld vernichten?

Das dürfte ein Fall von vorsätzlicher Zerstörung sein.

Das dürfte ein Fall von vorsätzlicher Zerstörung sein.

(Foto: imago/MITO)

Okay, die Vorstellung ist etwas irritierend, aber es soll Menschen geben, die tatsächlich handgreiflich gegen die eigenen Scheine und Münzen werden. Doch egal, aus welcher Motivation dies geschieht - ist das eigentlich erlaubt und wird die Kohle ersetzt?

"Macht kaputt, was euch kaputt macht", textete einst der Sänger Rio Reiser. Da mag manch einer, der ansonsten allzu sehr mit dem Tanz um das goldene Kalb beschäftigt ist, auf die Idee kommen, dem schnöden Mammon abzuschwören und sein Bargeld zu zerstören. Vielleicht ja nicht gleich alles, aber eben den einen oder anderen Schein.

Oder dies geschieht aus Ärger über einen anderen - sozusagen im Affekt. Nach dem Motto "Ich will dein Scheiß-Geld nicht". Auch Angeberei kann eine Triebfeder darstellen. Wer hat da nicht Protzer im Sinn, die ihre Zigarren mit Banknoten entzünden. Denkbar wäre auch eine psychische Störung, Übermut oder Trunkenheit als Motiv.

Doch egal, was der Grund für den destruktiven Akt ist und wie auch immer er vollzogen wurde (zerrissen, verbrannt, aufgegessen?), ergeben sich daraus doch einige Fragen. Als da wären:

1) Wer ist eigentlich der tatsächliche Eigentümer des Geldes?

2) Darf man Bargeld zerstören?

3) Können die beschädigten Scheine umgetauscht werden?

4) Was gilt im Ausland?

Los geht's:

zu 1) Wer bei seiner Bank Geld abhebt oder es von wohlwollenden Menschen geschenkt bekommt, ist Eigentümer der jeweiligen Scheine und Münzen. Es handelt sich also um keine Leihgabe der Europäischen Zentralbank. Ist das Geld nur geborgt, ist man zwar Besitzer, aber eben nicht Eigentümer.

zu 2) Ja, Geld darf hierzulande zerstört werden. Wer so handelt, macht sich nicht strafbar. Genauso ist es erlaubt, sein Geld in unbegrenzter Höhe und Dauer zu Hause zu bunkern und somit dem Zahlungsverkehr zu entziehen.

zu 3) Grundsätzlich ja. Der Ersatz erfolgt durch die Haus- oder Bundesbank. Erstere ist zuständig, wenn der Kunde mehr als die Hälfte der zerstörten Banknote vorweisen kann. Letztere ist gefragt, wenn dies nicht der Fall ist. Zum Beispiel, wenn versehentlich Geld im Schredder gelandet ist. Erkennt die Bundesbank das Geldpuzzle an, wird dieses gegen neue Scheine auch getauscht.

Wenn die Vorlage der 50 Prozent nicht möglich ist, da gar nicht mehr so viel von einem Schein übrig, muss nachgewiesen werden, dass der Rest des Geldes gar nicht mehr existiert. Damit nicht doppelt kassiert werden kann. Wichtigste Voraussetzungen bei allen Konstellationen, dass das Geld nicht vorsätzlich zerstört wurde. Dann können sich sowohl Haus- als auch Bundesbank verweigern.

zu 4) Die Europäische Union hat ihre Mitgliedstaaten bereits im Jahr 2010 dazu ermuntert, ihren Bürgern die Bargeldzerstörung zu erlauben. Dennoch können die einzelnen Staaten eigene Regeln treffen. Beispiel Österreich: Hier dürfen nur Beträge bis 15.000 Euro als Privatvergnügen vernichtet werden. Für größere Beträge ist einzig die Nationalbank zuständig. Bei Zuwiderhandlung wird ansonsten eine Strafe wegen Verwaltungsübertretung in Höhe von bis zu 2000 Euro fällig. Was aber auch seinen Zweck erfüllt, schließlich ist das Geld so auch weg. Oder zumindest woanders.

In der Schweiz hingegen kann sorglos zerstört werden. Anders als in der USA. Wer sich hier auf rabiate Weise Dollarscheinen oder Cent-Münzen entledigt, sollte eine Geld- oder sogar Haftstrafe mit einkalkulieren. Generell lässt sich feststellen, dass es meist in solchen Staaten kritisch wird, auf deren Scheinen das Staatsoberhaupt oder andere Nationalheiligtümer abgebildet sind. So darf in Thailand beispielsweise nicht nur kein Geld zerstört, sondern auch nicht mit Füßen betreten werden. Wer hier versehentlich auf einen Schein latscht, dem droht Knast. Wegen Majestätsbeleidigung. Schließlich ist auf dem heimischen Baht der verstorbene König Bhumibol Rama IX. zu sehen. Soll noch mal einer was gegen den Euro sagen.

Quelle: ntv.de

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