Ratgeber

Amt will Geld zurück Darf man zu viel gezahltes Hartz IV behalten?

imago77052946h.jpg

Ohne Antrag kein Geld, ohne Vertrauensprüfung keine Rückforderung.

(Foto: imago/epd)

Wer staatliche Unterstützung bekommen möchte, erhält diese nur auf Antrag - und befristet. Doch auch Behörden machen Fehler und so landet manchmal zu viel Geld auf dem Konto Bedürftiger. Was dann für Streit sorgt.

Um die Höhe und die Gewährung von Hartz-IV-Leistungen gibt es immer wieder Streit. Mal beklagt das Jobcenter mangelnde Mitarbeit und kürzt die Leistungen, mal fehlt der Antrag und ein anderes Mal ist das Haus des Bedürftigen zu groß. Aber manchmal irrt sich auch die Behörde und überweist zu lange und dadurch zu viel Geld. Denn Arbeitslosengeld II gibt es nur befristet. Im Anschluss muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Über letzteren Fall wurde vor dem Sozialgericht (SG) Dortmund (Az.: S 35 AS 1879/14) verhandelt. Hier hatte das Jobcenter über den zuvor gewährten sechsmonatigen Zahlungszeitraum versehentlich einen weiteren Monatsbetrag in Höhe von 1138 Euro überwiesen, ohne zuvor über den bereits gestellten neuen Antrag des Familienvaters befunden zu haben. Infolgedessen erließ die Behörde keinen Bescheid über die Bewilligung der Unterstützung. Das Jobcenter forderte die zu viel gezahlten Leistungen mit der Begründung zurück, dem Empfänger hätte der Irrtum auffallen müssen. Dieser erwiderte, dass er davon ausgegangen sei, dass es sich bei der Zahlung um weiterbewilligte Leistungen gehandelt habe. Als die Behörde auf die Rückzahlung beharrte, klagte der Mann.

Erfolgreich. Er muss laut Entscheidung des SG den zu viel gezahlten Betrag nicht zurückerstatten. Demnach hätte ihm nicht auffallen müssen, dass das Jobcenter die gut 1100 Euro nur versehentlich überwiesen hatte. Denn der Empfänger konnte nicht automatisch davon ausgehen, dass sein Antrag auf Fortführung der Leistung in jedem Fall abgelehnt würde. Außerdem hatte er vor der fehlerhaften Auszahlung an seinen Antrag erinnert. Zudem hätte vonseiten des Amtes vor der Rückforderung eine Vertrauensschutzprüfung und eine Ermessensentscheidung zum verhandelten Fall erfolgen müssen, befand das Gericht.   

Hier finden Sie eine günstige Rechtsschutzversicherung

Quelle: ntv.de, awi

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen