Ratgeber

Rundfunkbeitrag verweigert Das passiert, wenn man nicht zahlt

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Womöglich wird das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Bis dahin muss man aber auf jeden Fall zahlen.

(Foto: imago/Eibner)

Die meisten Menschen zahlen den Rundfunkbeitrag mit Murren, aber sie zahlen. Aber was, wenn man die Anschreiben des Beitragsservices ignoriert? Wann kommt der Gerichtsvollzieher? Und wann muss man in den Knast?

Beatrix von Storch schaut in die Röhre: "Nun ist es passiert. Die GEZ hat zugeschlagen - und mein Konto gepfändet", ließ sie gestern ihre Twitter-Gefolgschaft wissen. Am gleichen Tag wurde der Fall einer Frau aus Thüringen bekannt, die bis zum Äußersten gegangen ist: Sie ist die Erste, die wegen hartnäckiger Gebührenverweigerung ins Gefängnis ging, zwei Monate währte ihr Aufenthalt im Frauengefängnis von Chemnitz, jetzt ist sie wieder frei. Nun wird es spannend, zu verfolgen, ob die AfD-Politikerin ihren Widerstand gegen den "zwangsfinanzierten Staatsfunk" weiter eskalieren lässt. Was blüht ihr und anderen Beitragsverweigerern? Und gibt es Möglichkeiten, legal um die 17,50 Euro im Monat herumzukommen?

Wer muss überhaupt zahlen?

Früher war es noch relativ einfach, der Zahlungspflicht der Rundfunkgebühr zu entgehen. Zahlen musste nur, wer ein Empfangsgerät hatte. Und das musste die GEZ erstmal herausfinden. In Wohngemeinschaften war dann aber – zumindest theoretisch - jeder einzelne Bewohner dran, so er denn Radio, Fernseher und/oder Rechner besaß. Insofern ist der neue Rundfunkbeitrag, der seit 2013 vom sogenannten Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingezogen wird, unkomplizierter. Jetzt werden pauschal 17,50 Euro pro Haushalt fällig. Wie die Bewohner technisch ausgestattet sind und ob sie überhaupt öffentlich-rechtliche Programme nutzen, ist völlig unerheblich. Die Rechtmäßigkeit dieses Prinzips wurde gerade erst vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Blinde, Gehörlose, Seh- und Schwerbehinderte können eine Ermäßigung beantragen. Außerdem können sich bestimmte Personengruppen komplett vom Beitrag befreien lassen. Das gilt insbesondere für Empfänger von Grundsicherung. Azubis und Studenten können den Antrag stellen, wenn sie Bafög beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen.

Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Rechtsfähig wie eine juristische Person ist der Beitragsservice nicht. Dennoch nimmt er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist damit rechtlich einer Behörde gleichgestellt. 

Woher kommen die nötigen Daten?

Als der Rundfunkbeitrag 2013 eingeführt wurde, hat der Beitragsservice die Daten aus dem Bestand der früheren GEZ mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen. Die Behörden haben dafür von allen volljährigen Personen unter anderem die Namen, Geburtsdaten sowie aktuelle und vorherige Adressen übermittelt. Wer in einer Wohnung lebte, die dem Beitragsservice bis dahin unbekannt war, wurde angeschrieben.

Die entsprechenden Daten wurden inzwischen wieder gelöscht. Doch der Beitragsservice bleibt immer auf dem neuesten Stand. Wenn man sich ummeldet, gibt das Einwohnermeldeamt das nämlich weiter. Werden für die neue Wohnung womöglich noch keine Beiträge bezahlt, bekommt man Post.

Was, wenn man das Anschreiben ignoriert?

Der Beitragsservice schickt zunächst einen Fragebogen. Ist schon ein anderer Bewohner beim Beitragsservice registriert, gibt man dessen Nummer an und hat dann seine Ruhe. Reagiert man nicht, folgen ein oder zwei weitere Schreiben. Stellt man sich dann immer noch tot, kommt der Gebührenbescheid. Und der kann es in sich haben. Man soll nämlich nicht nur für die Zukunft zahlen, sondern auch rückwirkend. Wer beispielsweise nach dem Auszug des zahlenden WG-Mitbewohners erstmal sechs Monate gar nichts unternimmt, kann 105 Euro auf einmal überweisen

Falls schon jemand Beiträge zahlt und man die Schreiben nur aus Faulheit ignoriert hat, kann man immer noch die Notbremse ziehen und sich melden. Doppelt kassiert der Beitragsservice nicht, und wenn man die nötigen Informationen liefert, wird der Gebührenbescheid aufgehoben. Will man dagegen aus Prinzip nicht zahlen, kann man Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür hat man einen Monat Zeit. Das Ganze läuft dann auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Wer sich dafür entscheidet, sollte sich der Rückendeckung seiner Rechtsschutzversicherung versichern.

Und wenn man immer noch gar nichts macht?

Nach einem Monat wird der Gebührenbescheid bestandskräftig. Der Beitragsservice macht dann das Gleiche wie alle anderen Gläubiger: Er schickt Mahnungen. Erst eine, dann eine zweite, vielleicht eine dritte. Privatfirmen würden die Forderung danach an eine Inkassofirma weitergeben. Die Rundfunkanstalten haben ihre eigene Methode: das Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice selbst ist nicht rechtsfähig, die Landesrundfunkanstalten als Mitgläubiger aber schon. Für sie kann der Beitragsservice Amtshilfe beantragen. Die kann vom Finanzamt kommen, aber auch von der Stadtkasse oder einem Gerichtsvollzieher, abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Die jeweiligen Behörden fordern den Schuldner dann nochmal auf, die offenen Zahlungen zu begleichen. Kommt man dem immer noch nicht nach, wird es unbequem – so wie jetzt für Beatrix von Storch. Konten- und Lohnpfändungen gehören laut Deutscher Anwaltsauskunft zu den üblichen Maßnahmen. Manche Kommunen gehen aber auch einen unkonventionelleren Weg: Mit Parkkrallen oder speziellen Ventilaufsätzen legen sie das Auto des Zahlungsverweigerers still. Und das so lange, bis die Schulden beglichen sind. Im Extremfall kann das Auto sogar zwangsversteigert werden. Vom Erlös werden die offenen Gebühren abgezogen, den Rest bekommt der ehemalige Besitzer. Ist man aus beruflichen Gründen auf den Wagen angewiesen, darf er aber nicht gepfändet werden.

Wann muss man ins Gefängnis?

Bleibt man den Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate schuldig, begeht man laut Rundfunkstaatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit. Dann können die Rundfunkanstalten auch noch ein Bußgeld beantragen. Wenn man darauf nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert, gehen die Behörden davon aus, dass man nicht zahlen will. Als letztes Mittel droht die Erzwingungshaft. Maximal drei Monate können Bußgeldverweigerer eingesperrt werden.

Beatrix von Storch hätte offenbar nichts dagegen, sich auf diese Weise zur "GEZ-Märtyrerin" zu stilisieren. "Wenn es möglich wäre und ich mehr Zeit hätte, würde ich gerne statt zu zahlen drei Tage in Ersatzhaft gehen", ließ sie über ihren Sprecher ausrichten. Allerdings nur, "wenn es Einzelhaft wäre".

Quelle: ntv.de

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