Ratgeber

Die Summe macht es Fahrverbot auch bei einfachen Verstößen?

Alltag auf Deutschlands Straßen: Mal eben am Steuer das Smartphone nach neuen Nachrichten checken oder auch mal etwas zu schnell fahren - normalerweise ist dafür ein Bußgeld fällig. Doch Vorsicht, Wiederholungstäter werden bei der Bestrafung härter rangenommen.

Es kommt auf die Zahl der Vorverstöße, ihren zeitlichen Abstand und auch ihren Schweregrad an.

Es kommt auf die Zahl der Vorverstöße, ihren zeitlichen Abstand und auch ihren Schweregrad an.

Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines kurzen Zeitraumes für mehrere "einfache" Verkehrsverstöße Bußgelder zahlen muss, kann auch für die Summe seiner Vergehen mit einem Fahrverbot belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 1RBs 138/15).

In dem verhandelten Fall benutzte ein Mann während der Fahrt verbotenerweise sein Mobiltelefon. Dafür wurde er mit einer Geldstrafe von 100 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot zur Rechenschaft gezogen. Denn bereits in den Jahren 2012 und 2014 wurde der Fahrer bei sogenannten Handyverstößen erwischt – die seinerzeit lediglich mit Bußgeldern geahndet worden waren. Zudem hatte er in der Zwischenzeit nachweislich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Auch dafür musste der Mann Bußgeld bezahlen.

Da der Verkehrssünder das Fahrverbot für unangemessen hielt, legte er Rechtsbeschwerde ein. Ohne Erfolg. Das zuständige Oberlandesgericht vertritt die Auffassung, dass das Fahrverbot zu Recht verhängt wurde. Denn wer innerhalb eines Zeitraumes von weniger als drei Jahren fünf "einfachere" Verkehrsverstöße mit einem Gefährdungspotenzial für Dritte begeht, habe die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers beharrlich verletzt.

Dies sei dann der Fall, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lasse, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehle. Insoweit komme es auf die Zahl der Vorverstöße, ihren zeitlichen Abstand und auch ihren Schweregrad an. Dabei könne neben gravierenden Rechtsverstößen auch aus einer Vielzahl kleinerer Rechtsverstöße auf eine mangelnde Rechtstreue zu schließen sein, begründete das Gericht sein Urteil.

Quelle: ntv.de, awi

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