Ratgeber

Rollerfahrer aufgepasst Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Könnte eng werden ...

Könnte eng werden ...

(Foto: imago stock&people)

Es brummt und surrt auf den Straßen. Bei schönem Wetter sind Motorräder und Roller zur Fortbewegung gefragt. Kommt man doch im dichten Stadtverkehr mit ihnen oft schneller ans Ziel. Zudem entfällt die lästige Parkplatzsuche. Oder doch nicht?

Es ist gängige Praxis: Motorräder oder Roller werden auf dem Bürgersteig geparkt. Das erspart die lästige Parkplatzsuche und macht die Zweiräder für ihre Nutzer im Stadtverkehr noch attraktiver. Dabei gelten für sie grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für Autofahrer. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht hier keinen Unterschied. "Alle versicherungspflichtigen Zweiräder müssen (und dürfen) auf der Straße parken", erklärt der Auto Club Europa (ACE).

Im Zweifel bedeutet dies, dass die motorisierten Gefährten nur auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen oder am Straßenrand abgestellt werden dürfen. Der Bürgersteig gehört nicht dazu. Allerdings wird in vielen Gemeinden das "wilde Parken" auf Gehwegen oder neben Fahrradständern geduldet - denn der Parkraum in den Städten ist meist sehr begrenzt. Wird die Ordnungswidrigkeit doch geahndet, wird laut ADAC das unerlaubte Parken aktuell mit 20 Euro bestraft. In der Novelle der StVO vom 28. April 2020, die aufgrund eines Formfehlers derzeit außer Kraft ist, sind mindestens 55 Euro vorgesehen.

Manchmal auch explizit erlaubt

Ein Knöllchen bleibt den Fahrern aber meist erspart, wenn durch die geparkten Fahrzeuge niemand behindert wird. Als Faustregel gilt hier, dass für Passanten etwa ein Meter Platz auf dem Bürgersteig zum Passieren bleiben muss. Ist dem nicht so, und das Zweirad wird zum Hindernis, darf es abgeschleppt werden. Falls doch, muss der Zweirad-Fahrer das Bußgeld aber in Kauf nehmen.

Eine Ausnahme ermöglicht hier nur das blaue Verkehrszeichen mit der Nummer 315 mit einem halb auf dem Gehweg stehenden PKW darauf. Dies erlaubt explizit das Parken von Fahrzeugen auf dem Bürgersteig. Dann dürfen Autos halb und Zweiräder sogar ganz auf dem Bürgersteig stehen.

Mehr zum Thema

Wer dann doch lieber eine Parkbucht nutzt, muss sich auch hier an die Regeln halten. Sprich, bei entsprechender Vorgabe muss ein Parkschein gezogen oder die Parkscheibe verwendet werden. Und auch wenn derartige Stellflächen oft für zwei Maschinen ausreichen, müssen gegebenenfalls beide Parker ein Ticket lösen. Bei einer Stellfläche mit Parkuhr muss hingegen nur einer zahlen.

Da Parkscheine nur schwer an den Zweirädern befestigt werden können, beziehungsweise von Dritten entfernt oder im Falle einer Parkscheibe manipuliert werden können, meiden Fahrer besser Stellplätze mit Ticketautomat oder Parkscheibe. Wer das Ticket am Fahrzeug nicht befestigt und mitnimmt, begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungsämter erkennen ein nachträgliches Vorzeigen des Tickets nicht an.

Quelle: ntv.de, awi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen