Facebook-Chat während der Arbeit Kläger muss Kündigung akzeptieren
12.01.2016, 21:44 Uhr
Wer innerhalb der Arbeitszeit privat auf Facebook chattet, muss mit der Kündigung rechnen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Weil er innerhalb der Arbeitszeit via Facebook private Nachrichten verschickt, wird ein Rumäne 2007 gefeuert. Er klagt sich bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und verliert. Das Urteil der Justizbehörde hat Signalwirkung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Entlassung eines Ingenieurs gebilligt, der während seiner Arbeitszeit persönliche Nachrichten auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Ein Arbeitgeber habe das Recht zu überprüfen, ob seine Angestellten im Dienst ihre beruflichen Aufgaben erfüllen und Computer der Firma nicht für private Zwecke gebrauchen, argumentierte das Straßburger Gericht. Die Überprüfung der fraglichen Facebook-Seite sei zwar als Eingriff in den Schutz des Privatlebens zu bewerten, dieser sei aber verhältnismäßig gewesen.
Der heute 36 Jahre alte Rumäne war im August 2007 nach drei Jahren in einem privaten Unternehmen entlassen worden, nachdem der Arbeitgeber seine Facebook-Seite ausgewertet hatte. Dabei stellte sich heraus, dass der Ingenieur während seiner Arbeitszeit und auf seinem Dienstcomputer mit seinem Bruder und seiner Verlobten Nachrichten ausgetauscht hatte - unter anderem über seine Gesundheit und sein Liebesleben.
Der Mann war in Rumänien vergeblich durch alle Gerichtsinstanzen gezogen. Gegen die Abweisung seiner Beschwerde durch eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts kann er binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, muss das aber nicht tun.
Quelle: ntv.de, jug/AFP