Ratgeber

Airline bucht Flüge um Reisende bekommen Entschädigung

Wenn An- oder Abreise nicht glatt gehen, sorgt das für Stress und trübt die Urlaubsfreude. In vielen Fällen können Reisende Entschädigung verlangen. In Sachen Flugumbuchungen und Verspätungen war nun der BGH am Zuge.

Urlaubszeit möchte man ungern auf dem Flughafen vertrödeln.

Urlaubszeit möchte man ungern auf dem Flughafen vertrödeln.

(Foto: imago stock&people)

Werden Reisende ungefragt auf einen anderen Flug umgebucht, können sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Geld kann es auch dann geben, wenn die Umbuchung vor Reiseantritt erfolgt ist und die Urlauber rechtzeitig darüber informiert worden sind (Az.: X ZR 34/14).

In einem zweiten Verfahren entschieden die Richter dagegen, dass kostenlos reisende Fluggäste bei einer Flugverspätung keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben (Az.: X ZR 35/14). Im Falle der Umbuchung ging es um Klage eines Ehepaares, das eine Pauschalreise in die Türkei gebucht hatte. Für den Hinflug von Düsseldorf nach Antalya wurden sie auf einen anderen Flug umgebucht. Der startete zwar am selben Tag, aber nicht um neun Uhr morgens, sondern erst um 15:30 Uhr. Die Passagiere wurden darüber zwei Wochen vor Flugbeginn per E-Mail informiert, wollten aber wegen "Nichtbeförderung" je 400 Euro finanziellen Ausgleich.

Vorinstanz muss neu verhandeln

Eine solche ersatzpflichtige "Nichtbeförderung" im Sinne der Fluggastrechteverordnung könne hier vorliegen, fand der BGH. Denn nicht immer müssten sich die Reisenden bereits am Flughafen eingefunden haben, wenn ihnen die Beförderung verweigert werde. Sonst könnten Reiseveranstalter sich einer Pflicht zur Entschädigung durch frühzeitige Umbuchungen entziehen, entschieden die Richter. Das gelte insbesondere, wenn die Urlauber wegen Überbuchung auf einen anderen Flug ausweichen müssten. Da aber nicht sämtliche Umstände des Falles ausreichend aufgeklärt waren, fällte der BGH keine konkrete Entscheidung, sondern wies das Verfahren an das Landgericht Düsseldorf als Vorinstanz zurück.

Im Falle der Flugverspätung schmetterte der BGH dagegen die Revision eines Elternpaares ab, das für sein kleines Mädchen eine Entschädigung von 250 Euro verlangt hatte. Die Familie hatte eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Beim Rückflug von Palma de Mallorca nach München mussten sie sechseinhalb Stunden auf ihren Flug warten. Die europäische Fluggastrechte-Verordnung, die die Entschädigung von Reisenden regelt, gelte für kostenlos Mitreisende nicht, begründete der BGH sein Urteil. Die Eltern waren schon in den Vorinstanzen gescheitert.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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