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Clever sparen mit Perduss So bei Online-Auktionen des Zolls absahnen

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Im virtuellen Auktionshaus des Zolls für Bund, Länder und Gemeinden werden gepfändete, beschlagnahmte oder aussortierte Artikel versteigert.

Im virtuellen Auktionshaus des Zolls für Bund, Länder und Gemeinden werden gepfändete, beschlagnahmte oder aussortierte Artikel versteigert.

(Foto: imago/Christian Ohde)

Haushaltsgeräte, Kleidung oder Elektronik - wer neu kauft, zahlt teils hohe Preise, kämpft in einigen Bereichen mit Lieferengpässen und belastet die Umwelt. Besser geht es mit Secondhand, zum Beispiel bei einer Zollauktion - und so funktioniert es.

Secondhand ist angesagt. In den letzten Jahren haben sich die Umsätze mit gebrauchten Waren fast verfünffacht. Das spart Geld und schont die Ressourcen. Möglichkeiten, Gebrauchtes zu kaufen, gibt es viele. Man kann auf Flohmärkten suchen, bei Kleinanzeigen stöbern oder bei einer Auktion zuschlagen, zum Beispiel bei einer Zollauktion.

Jeden Tag werden dort mehrere hundert Artikel online angeboten. Darunter sind Gegenstände aus der öffentlichen Verwaltung, vor allem aber beschlagnahmte, gepfändete oder sichergestellte Waren. Privatpersonen und Firmen können mitbieten und sich gute Schnäppchen sichern.

Wie funktioniert es?

Das ganze Jahr versteigert der deutsche Zoll beschlagnahmte, sichergestellte und gepfändete Gegenstände auf dem offiziellen Portal zoll-auktion.de. Von Luxusuhren über Möbel bis hin zu Autos und Werkzeug ist alles dabei. Nach einer Registrierung kann man online mitbieten und nach Ablauf der Bieterfrist gibt es den Zuschlag für das höchste Gebot. Anschließend bezahlt man den Artikel und holt ihn ab. Die Startpreise orientieren sich an der Hälfte des Marktwerts, mit etwas Glück sind also richtig gute Schnäppchen dabei.

Was gilt es zu beachten?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Vergleichen Sie vorab die Preise auf einschlägigen Kleinanzeigenportalen und setzen Sie sich ein Preislimit. Lesen Sie vorab die Artikelbeschreibung genau und informieren sich über Mängel. Auf ersteigerte Waren gibt es keine Gewährleistung oder Garantie. Eine Rückgabe der Artikel ist, anders als beim Onlineshopping - nicht möglich. Sie können aber sicher sein, ein seriöses Angebot zu erhalten. Das Risiko, gefälschte oder im schlimmsten Fall gar keine Waren zu bekommen, gibt es nicht. Kaufen Sie ein Auto, gibt es dazu auch ein Gutachten. Diesen Bericht können Sie online einsehen und wissen so bestmöglich, worauf Sie bieten.

Welche Probleme kann es geben?

Versteigerungen bei der Zollauktion können abgebrochen werden, wenn gepfändete Artikel vom Besitzer wieder ausgelöst werden. Trotz Zuschlag haben Sie dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel oder auf einen Bestand des Kaufvertrags. In so einem Fall erhalten Sie keine Artikel, zahlen aber auch nicht dafür.

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Gerade bei Fahrzeugen handelt es sich auch um gestohlene Autos ohne Papiere. Nach der Ersteigerung müssen Sie dann die Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt neu beantragen.

Ersteigerte Waren müssen abgeholt werden. Da Behörden aus ganz Deutschland bei der Zollauktion mitmachen, kann der Wunschartikel viele Kilometer vom Wohnort entfernt sein. Checken Sie vorab die Abholorte und die Distanzen.

Quelle: ntv.de

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