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AnzeigeSo gelingt die Mitnahme der Handynummer

11.12.2019, 09:34 Uhr
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Jeder hat ein Recht, auf Mitnahme der Handynummer bei einem Anbieterwechsel. (Foto: imago stock&people)

Wer einen neuen Handy-Vertrag bei einem anderen Telekommunikationsanbieter abschließen will, muss schon längst nicht mehr auf seine bisherige Mobilfunknummer verzichten. Seit zehn Jahren ist in Deutschland die Rufnummernmitnahme möglich.

Grundsätzlich haben Verbraucher ein Recht auf die Mitnahme ihrer Handynummer bei einem Anbieterwechsel. Das gilt auch für Prepaidverträge. Obwohl der Kunde also quasi von einem Anbieter zu einem anderen "umzieht", muss er seinen Verwandten und Bekannten keine neue Handynummer mitteilen. Bei einem Vertragswechsel beim selben Anbieter besteht kein Recht auf Rufnummernmitnahme, allerdings zeigen sich diese oft kulant.

Mitnahme der Rufnummer rechtzeitig in die Wege leiten

Bereits bei der Kündigung des Handyvertrages sollte die Rufnummernmitnahme beantragt werden. Verbraucher müssen dazu ihren bisherigen Mobilfunkanbieter informieren - und ihren neuen. Die regeln dann die Portierung der Nummer. Der Vertrag beim alten Anbieter darf aber noch nicht lange abgelaufen sein. Denn mit dem Ende des Vertrags verfällt nach einer gewissen Frist auch die Nummer. Wer also wechseln und seine Nummer behalten möchte, sollte die Rufnummernmitnahme rechtzeitig in die Wege leiten. Frühestens vier Monate davor und maximal drei Monate nach dem Ende des alten Vertrages ist eine Mitnahme der Handynummer möglich.

Den genauen Termin der Rufnummernportierung bekommen die Kunden per SMS oder per Post mitgeteilt. Verbraucher haben auch die Möglichkeit, einen Wunschtermin für die Rufnummernmitnahme anzugeben. Hier eignet sich natürlich das Startdatum des neuen Handyvertrages. Wer die Portierung schnellstmöglich beantragt, muss mit einer Wartezeit von circa sieben Arbeitstagen rechnen.

Handynummer aus noch aktuellem Vertrag portieren

Läuft der Handyvertrag noch, dann müssen Verbraucher beim alten Anbieter ein "Opt-In" ansetzen. Dieser muss dann seine Zustimmung zur Rufnummernmitnahme geben und das noch vor Ende des Vertrags. Das Opt-In ist 30 Tage gültig. Währenddessen muss der neue Anbieter die alte Handynummer abrufen. Falls die Frist nicht eingehalten wurde, kann sie jedoch verlängert werden.

Was kostet die Portierung?

Der Anbieter, von dem die Nummer mitgenommen wird, kann eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese darf nach einer Festlegung der Bundesnetzagentur höchstens bei 30,72 Euro liegen. Die meisten Unternehmen berechnen zwischen 25 und 30 Euro. Häufig bekommt der Kunde diese Kosten aber von seinem neuen Mobilfunkanbieter über einen Bonus zwischen 10 und 30 Euro wieder zurück.

Günstiger Handyvertrag wechseln

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Quelle: ntv.de, imi

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