Geblitzt - was nun? So können sich Raser wehren
18.04.2017, 17:01 Uhr
Das beste Mittel um ein Bußgeld zu vermeiden ist, sich beim Fahren an die erlaubte Geschwindigkeit zu halten.
(Foto: imago stock&people)
Der Blitz-Marathon ist vorbei. Nun dürfte der eine oder andere Autofahrer Post bekommen. Denn nach dem Aktionstag folgen die Zahlungsaufforderungen wegen der Tempoverstöße. Ob und wie man sich gegen den Bußgeldbescheid wehren kann, erfahren Sie hier.
Auch wenn beim diesjährigen Blitzmarathon nicht alle Bundesländer beteiligt waren, wurden dennoch wieder Tausende Autofahrer des zu schnellen Fahrens überführt. Und das, obwohl sich vorab jeder Verkehrsteilnehmer über die Standorte der Blitzer und die entsprechenden Zeiten der Tempokontrollen informieren konnte.
Das ist für die ertappten Raser ärgerlich, aber vielleicht auch eine Lehre. Denn mit dem Blitzmarathon möchte die Polizei vor allem auf die Gefahren des Rasens aufmerksam machen - auch wenn zahlreiche Verkehrstote und schwere Unfälle infolge von Geschwindigkeitsübertretungen eigentlich eine deutliche Sprache sprechen.
Und dennoch, so manchen trifft es zu Unrecht. Deshalb sollte nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides zunächst geprüft werden, ob die Vorwürfe zutreffend sind. Wer sich zur angegeben Tatzeit nicht am Ort der Kontrolle befand oder nicht auf dem entsprechenden Beweisfoto abgebildet ist oder wenn das Nummernschild nicht zum eigenen Auto passt, sollte Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Sind die Einwände plausibel, dürfte dieser erfolgreich sein.
Auch wenn derartige offensichtlich fehlerhafte Bescheide eher selten sind, können auch andere Unkorrektheiten einen Bußgeldbescheid hinfällig machen. Laut einer Studie der VUT-Sachverständigengesellschaft aus dem Jahr 2013 waren nur 56 Prozent von 15.000 Vorgängen ohne Mängel.
Demnach sind die häufigsten Fehler beim Bescheid:
- Das Messgerät ist nicht geeicht: Liegt kein aktueller Eichschein vor, kann die Messung für ein Verfahren nicht berücksichtigt werden.
- Das Gerät ist nicht richtig aufgestellt: In diesem Fall kommt es zu Messfehlern.
- Das Fahrerfoto ist undeutlich: Stimmt die Qualität der Aufnahme nicht, kann dies zu einer Einstellung des Verfahrens führen.
- Keine Schulung: Die Polizeibeamten müssen eine "Messschulung" nachweisen.
Allerdings sind diese Fehler ohne Akteneinsicht nicht feststellbar. Diese wird meist durch einen Anwalt vorgenommen, kann aber auch betroffenen Privatpersonen gewährt werden. Insofern sollten sich mit dem Vorwurf des Rasens belastete Fahrer überlegen, ob sie einen Rechtsvertreter einschalten. Zum einen müssen die nicht unerheblichen Kosten vorfinanziert werden, zum anderen muss das Bußgeld und das Anwaltshonorar berappt werden, wenn der Bescheid fehlerfrei und die Strafe unabwendbar ist. Für denjenigen, der wegen des zu schnellen Fahrens Gefahr läuft den Führerschein zu verlieren, mag dennoch eine genaue Überprüfung des Vorgangs durch einen Anwalt sinnvoll sein.
Wie auch immer sich Raser entscheiden, das beste Mittel um ein Bußgeld, Fahrverbot und Punkte zu vermeiden ist, sich beim Fahren an die erlaubte Geschwindigkeit zu halten.
Quelle: ntv.de, awi