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Clever sparen mit Perduss So werden Urlaubssouvenirs nicht zur Kostenfalle

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Lebende Tiere sind logischerweise kein Urlaubssouvenir, aber auch die Einfuhr von Haut oder Fell eines Tieres kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Lebende Tiere sind logischerweise kein Urlaubssouvenir, aber auch die Einfuhr von Haut oder Fell eines Tieres kann hohe Strafen nach sich ziehen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach den Ferien ist vor den Ferien. Während die Sommerferien in Deutschland enden, könnte man sich jetzt schon einmal mit der Urlaubsplanung für den Herbst beschäftigen. Damit Sie in Sachen Souvenirs gut vorbereitet sind, hier die wichtigsten Tipps.

Im Urlaub geht es meist nicht nur um Entspannung oder gutes Essen. Oft soll auch ein Mitbringsel die Erinnerung an die schönsten Wochen des Jahres aufrechterhalten. Aber nicht jedes spendet Freude. Am Flughafen beispielsweise kann die Anreise mit dem ein oder anderem Souvenir richtig Ärger bringen. Mit diesen Tipps und Hinweisen sind Sie bestens vorbereitet.

Tipp 1: Tiere und Pflanzen gehören nicht in die Tasche

Schöne Blumen und exotische Pflanzen mögen sicherlich auch im heimischen Garten oder auf dem Balkon ein hübsches Bild abgeben, aber bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten muss ein Pflanzengesundheitszeugnis vorliegen. Bei einigen Pflanzen ist die Einfuhr sogar ganz verboten, beispielsweise bei Weinreben, Zitruspflanzen, Nachtschattengewächsen oder Gräserarten. Die Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen rät, gar keine Pflanzen aus dem Urlaub mitzubringen, denn so könnte man versehentlich Krankheiten und Schädlinge einschleppen.

Lebende Tiere sind logischerweise kein Urlaubssouvenir, aber auch die Haut oder das Fell eines Tieres kann hohe Strafen nach sich ziehen. Viele Tiere stehen unter Artenschutz, so kann Sie eine Brieftasche aus Schlangenhaut oder eine Kette aus Elfenbein später bis zu 50.000 Euro kosten. Der Kauf und die Einfuhr solcher Produkte fällt unter den illegalen Handel mit bedrohten Arten. Pflanzen und Produkte aus Tieren lassen Sie besser liegen.

Tipp 2: Vorsicht bei Steinen, Sand und Muscheln

Wer am Strand spaziert, findet manchmal ganz besonders schöne Stücke. Muschel- oder Schneckenschalen können aber unter Naturschutz stehen. An einigen Stränden ist sogar die Mitnahme von Sand verboten, weil der Boden zu einem Naturschutzgebiet gehört und eine seltene Sandqualität aufweist. Auf Sardinien zahlen Sie bis zu 3000 Euro Strafe, dort ist die Mitnahme von Sand sogar gesetzlich verboten. Selbst die Mitnahme von kleinsten Kieselsteine kann fatale Folgen haben. In Griechenland oder der Türkei könnten Sie versehentlich archäologisch bedeutsame Steine einstecken, was dann Haftstrafen von mehreren Jahren nach sich ziehen kann. Am besten machen Sie einfach nur schöne Fotos von Ihren Fundstücken.

Tipp 3: Keine nachgemachten Produkte kaufen

Auf Märkten oder in kleinen Geschäften werden Taschen, Uhren und auch Kleidung bekannter Marken zu viel günstigeren Preisen angeboten. Bei diesen Schnäppchen handelt es sich oft um gefälschte Waren. Extrem günstige Preise sind ein guter Hinweis, eine Rolex für 50 Euro ist natürlich kein Original.

Nach deutschem Recht ist es zwar nicht verboten, solche ''Fake''-Produkte für den privaten Bedarf zu erwerben, aber letztendlich unterstützen Sie damit Produktpiraterie. Außerdem enthalten diese Produkte oft hohe Schadstoffmengen, werden unter schlechten Arbeitsbedingungen hergestellt und die Qualität ist in der Regel minderwertig.

In einigen Ländern ist außerdem der Kauf solcher Plagiate strafbar. In Spanien werden beispielsweise Geldbußen zwischen 100 und 700 Euro fällig, wenn Sie sich beim Kauf erwischen lassen. Sparen Sie doch lieber auf das Original oder kaufen Sie Produkte ohne Markenlogo.

Tipp 4: Bei Cremes und Arzneimitteln Inhaltsstoffe prüfen

Andere Länder, andere Inhaltsstoffe. Besonders in der asiatischen Medizin lassen sich Inhaltsstoffe in Hautcremes oder Medikamenten finden, die von Pflanzen und Tieren stammen, die unter Artenschutz stehen.

Die Einfuhr von gefälschten Medikamenten ist verboten und kann sogar die Gesundheit gefährden. Selbst wenn der richtige Inhaltsstoff enthalten ist, kann aber die Dosierung falsch sein. Grundsätzlich dürfen Sie Arzneimittel mitbringen, aber nur für den persönlichen Gebrauch und Mengen für maximal drei Monate.

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Tipp 5: Essen ja, mitbringen nein!

Leckere Spezialitäten aus anderen Ländern sind auch ein beliebtes Urlaubsmitbringsel. Wenn Sie allerdings Lebensmittel von außerhalb der EU einführen wollen, gibt es einiges zu beachten. Alle Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch und Milch dürfen nicht ohne Gesundheitsbescheinigung und nochmalige Prüfung durch einen Veterinär vor Ort mitgebracht werden. Versehentlich könnten Sie sonst Keime und Krankheiten einschleppen. Besser sind Snacks wie Schokolade und Kekse oder Olivenöl, da müssen Sie sich keine Gedanken machen.

Quelle: ntv.de

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