Ratgeber

Nur mit separatem Zähler Wärmepumpen-Strom: Einigen Nutzern winkt Rückerstattung

16.01.2026, 10:07 Uhr
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Frist nicht verpassen: Wer den Wärmepumpen-Strom separat misst, kann sich Geld vom Stromanbieter zurückholen. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn)

Kleine Freude zum Jahresanfang: Wer sein Eigenheim mit einer Wärmepumpe beheizt, kann unter bestimmten Umständen mit einer rückwirkenden Erstattung von Netzumlagen rechnen. Was dafür erforderlich ist.

Hängt Ihre Wärmepumpe an einem separaten Stromzähler? Dann können Sie sich für diesen Teil des im Haushalt verbrauchten Stroms für das Jahr 2025 rückwirkend zwei Strompreis-Umlagen erstatten lassen, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.

Konkret geht es um die sogenannte KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage, die zusammen und inklusive Mehrwertsteuer 1,301 Cent je Kilowattstunde des Strompreises ausmachen. Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Wärmepumpen-Stromverbrauch von 6000 Kilowattstunden könne sich so eine Entlastung von etwa 78 Euro ergeben, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Um den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher aber spätestens einige Tage vor dem Stichtag des 28. Februars aktiv werden und die Stromkosten-Erstattung formlos bei ihrem Energieversorger beantragen.

Informationen fristgerecht mitteilen

Damit Sie die Umlage erstattet bekommen, muss Ihr Stromanbieter dies nach Paragraf 52 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) rechtzeitig beim Netzbetreiber beantragen. Dabei muss er zu festgelegten Fristen folgende Informationen übermitteln:

  • dass Sie eine Wärmepumpe mit eigenem Zählpunkt betreiben,

  • dass Sie kein Unternehmen in Schwierigkeiten sind,

  • dass keine EU-Rückforderungen gegen Sie bestehen,

  • wo der Strom entnommen wurde, also Adresse und Zählpunkt,

  • wer den Strom verbraucht hat, also Sie als Eigentümer,

  • warum die Umlagen reduziert sind, also dass Sie eine Wärmepumpe mit eigenem Zählpunkt betreiben,

  • wie viel Strom in dem Jahr von der Wärmepumpe verbraucht wurde.

Nur wenn alle Informationen und Änderungen dazu fristgerecht beim Netzbetreiber eingehen, kann die Umlagebefreiung ohne Abzüge vorgenommen werden. Damit der Stromanbieter alle benötigten Informationen rechtzeitig dem Netzbetreiber melden kann, müssen Sie Ihren Wunsch zur Umlagebefreiung sowie alle benötigten Informationen dem Stromanbieter unaufgefordert mit etwas Vorlauf mitteilen. Denken Sie am besten bereits im Januar daran, die Umlagebefreiung für das vergangene Jahr zu beantragen.

Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Stromanbieter, welche Informationen er von Ihnen benötigt und bis wann diese bei ihm gemeldet sein müssen. Die Meldungen an den Stromanbieter sind formlos möglich. Oft bieten Stromanbieter auch einfache Online-Formulare oder Musterschreiben an.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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