Frist beachten Wer jetzt den Führerschein umtauschen muss
04.12.2024, 10:46 Uhr Artikel anhören
Für die Geburtenjahrgänge ab 1971 endet die Frist am 19. Januar 2025.
(Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn)
Um die 43 Millionen Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Im Januar 2025 läuft die nächste Frist ab. Wer sich jetzt noch schnell kümmern sollte.
Bereits seit 2019 ist eine geänderte Führerschein-Verordnung in Kraft. Und die beinhaltet, dass Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, peu à peu umgetauscht werden müssen, beziehungsweise bereits umgetauscht werden mussten. Der Grund für den Umtausch ist der Wunsch nach einem einheitlichen, fälschungssicheren Dokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Als Nächstes sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später an der Reihe: Ihre rosa beziehungsweise grauen Papier-Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umgetauscht werden, wie der ADAC berichtet.
Nachdem zuerst Altführerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022, anschließend die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 und aktuell die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 ihre Papierführerscheine umtauschen mussten, sind nun die Jahrgänge ab 1971 dran. Alte Scheckkartenführerscheine müssen erst ab 2026 umgetauscht werden.
Nur Dokumente verlieren Gültigkeit
Die gute Nachricht lautet: Eine einmal erworbene Fahrerlaubnis bleibt in der Regel ein Leben lang gültig - sie verfällt nicht. Und auch Senioren müssen in Deutschland wohl nicht damit rechnen, in näherer Zukunft aufgrund ihres Alters ihre Berechtigung zum Autofahren einzubüßen. Im Gegensatz zum Führerschein, also dem Dokument. Dieses ist bei Neuausstellung seit 2013 nach dem Willen der Europäischen Union nur noch 15 Jahre gültig und muss dann verlängert werden.
Mit dem vorgezogenen Umtausch sollen die Behörden entlastet und das Verfahren entzerrt werden. Ziel ist es, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Grund zur Eile besteht jedoch nicht.
Wer ohne ein gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Kontrollen ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro zu rechnen. Anders aber als beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, begeht man aber keine Straftat, so der ADAC. Auch im Ausland könnte es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Dokument erwischt wird. Auch die Verwarnung könnte zum Teil teurer ausfallen.
Quelle: ntv.de, awi