Bei missachteter Vorfahrt Wer nicht bremst, haftet mit
02.04.2013, 14:48 UhrVorfahrtsregeln sind zwar verbindlich, werden aber nicht immer eingehalten. Das sollte jedem klar sein, der am Straßenverkehr teilnimmt. Wer blind auf seiner Vorfahrt beharrt, bleibt bei einem Unfall möglicherweise auf seinem Schaden sitzen.
Das Recht zur Vorfahrt ist kein Freifahrtschein. Hätte eine Kollision durch maßvolles Bremsen des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs vermieden werd en können, so muss der eigentlich zum Warten verpflichtete Autofahrer nicht den gesamten Schaden tragen, sondern nur 70 Prozent. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 10 U 2595/12).
In dem Fall hatte eine Autofahrerin einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen. Das Krad kam zwar von links, fuhr aber auf einer vorfahrtberechtigten Hauptstraße. Beide Unfallbeteiligten sind ortskundig und wussten um die schlechten Sichtverhältnisse an dieser Straßeneinmündung.
Der Motorradfahrer hatte kurz zuvor am Ortsschild die Geschwindigkeit von vorher 60 km/h reduziert, war aber, als die Pkw-Fahrerin einbog, noch mindestens 29 Meter entfernt. Hätte er - so die Feststellung des vom Gericht bestellten Gutachters - mit einer Bremsverzögerung von sechs Meter pro Sekunde gebremst, wäre er ohne Sturzgefahr nach 27 Metern zum Anhalten gekommen. So hätte der Zusammenstoß vermieden werden können.
Zwar gilt im Straßenverkehr der sogenannte Vertrauensgrundsatz, nach dem sich ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer grundsätzlich darauf verlassen darf, dass andere Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtsrecht beachten. "Allerdings hätte der Kradfahrer in diesem Fall, wo er den Pkw aus der untergeordneten Straße herausfahren sah, adäquat reagieren und vorsorglich bremsen müssen - obwohl oder gerade weil er nicht wusste, ob das Auto, wenn die Fahrerin ihn wahrnimmt, weiterfährt oder stehen bleibt", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. Die Richter hielten es darum für angemessen, den Motorradfahrer mit 30 Prozent an der Haftung zu beteiligen.
Quelle: ntv.de, ino