Gastronomie darf wieder öffnen Wie läuft Restaurantbesuch unter Auflagen?
06.05.2020, 18:55 Uhr
Besser als nichts ...
(Foto: imago images/ZUMA Wire)
Endlich nicht mehr nur Nudeln aus den üppigen Hamsterbeständen oder Take-Away-Food vom Lieblingsrestaurant. Denn die ersten Gastronomiebetriebe dürfen am 9. Mai öffnen. Die letzten sollen bis zum 22. Mai folgen. Alles unter Auflagen. Wie die aussehen könnten, lesen Sie hier.
Die halbe Welt hat ja in den letzten Wochen unfreiwillig zu Hause festgesteckt. Was nicht nur schön war. Aber immerhin musste man nicht nur die gehorteten Nudelvorräte verspeisen, sondern konnte auch etwas Farbe in den kulinarischen Alltag bringen, indem die Dienste eines Lieferdienstes in Anspruch genommen wurden oder durch eine Bestellung im Restaurant an der Ecke.
Doch diese Zeiten neigen sich - zumindest vorerst - dem Ende zu. Denn in mehreren Bundesländern gibt es nun konkrete Pläne, wann und unter welchen Auflagen Restaurants wieder Gäste im Lokal empfangen können, statt Speisen nur zur Abholung anzubieten.
Mecklenburg-Vorpommern legt vor
Ab dem 9. Mai öffnet Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland Gastronomiebetriebe unter verschärften Hygieneauflagen. Weimar will als erste deutsche Stadt die Außengastronomie wieder öffnen. Unter anderem gelten hier verschärfte Hygienemaßnahmen. So müssen Mitarbeiter eine Schutzmaske tragen, Gäste nicht. Alle Restaurants müssen um 21 Uhr schließen. Zudem wird dringend empfohlen, im Voraus mit Namen und Anschrift zu reservieren, um mögliche Infektionen besser nachverfolgen zu können. Pro Tisch sind nicht mehr als sechs Personen erlaubt.
Auch Niedersachsen kündigte an, Restaurants am kommenden Montag mit Einschränkungen wieder zu öffnen. In Restaurants, Gaststätten und Biergärten darf dann nur maximal die Hälfte der Plätze besetzt werden, erklärte Landeswirtschaftsminister Bernd Althusman. Zudem solle es Pflicht werden, vor dem Restaurantbesuch zu reservieren.
Bayern will Ende Mai schrittweise Gaststätten und Hotels öffnen: Ministerpräsident Markus Söder verkündete, dass Restaurants in seinem Bundesland am 25. Mai wieder geöffnet werden - auch dort mit strengen Auflagen. Die Gästezahl soll begrenzt werden, um den nötigen Mindestabstand einhalten zu können. Kellner und Küchenpersonal müssen Atemmasken tragen. Auch als Kunde müsse man eine Maske aufsetzen, wenn man das Lokal betritt oder zur Toilette geht. In Bayern dürfen die Lokale dann bis 22 Uhr geöffnet haben. Die Außengastronomie darf bereits am 18. Mai wieder öffnen, dann aber nur bis 20 Uhr.
So könnten die Auflagen aussehen
Die letzten Bundesländer samt ihrer Gastronomiebetriebe sollen dann bis spätestens 22. Mai folgen.
Neben Einschränkungen von Öffnungszeiten und Begrenzung von Gästezahlen müssen die Betriebe individuelle Hygienekonzepte ausarbeiten. Der Branchenverband Dehoga unterstützt Gastronomen dabei mit Tipps. Maßnahmen, die in Restaurants künftig gelten könnten, sind folgende:
- kein Anbieten von Buffets
- Salz- und Pfefferstreuer sowie Essig und Öl stehen nicht mehr auf den Tischen, sondern werden nur auf Wunsch gereicht
- Atemmasken für Kellner und Küchenpersonal und für Gäste beim Betreten und Verlassen des Lokals
- Speisen werden nicht erst am Tisch aufgetan, sondern bereits in der Küche
- Wein wird nicht vom Kellner nachgeschenkt, sondern der Weinkühler direkt auf den Tisch gestellt
- Benutzung von Einmal- statt Stoffservietten
- Auslegung von Einmal-Tischsets aus Papier an jedem Platz
- Nutzung von Einmal-Speisekarten, eingeschweißten Speisekarten, die nach jeder Benutzung desinfiziert werden, oder digitalen Speisekarten
- Gläser in der Spülmaschine statt im Handwaschbecken reinigen
- Personenbeschränkungen in den Toilettenräumen
- Markierungen auf dem Boden, um Mindestabstände beim Gang durchs Lokal einzuhalten
Ähnlich wie beim Friseurbesuch wird sich sowohl für Mitarbeiter als auch Restaurantbesucher durch die Corona-Krise also einiges ändern. Schließlich soll alles dafür getan werden, den Besuch im Lokal möglichst sicher zu gestalten - damit die Gäste diesen genießen können, ohne Sorge vor einer Corona-Ansteckung haben zu müssen.
Quelle: ntv.de, awi