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Berlin & Brandenburg Terrororganisation verherrlicht? Angeklagter schweigt

Ein Mann soll in sozialen Medien eine Gruppierung glorifiziert haben, der Anschläge auf israelische Zivilisten und Soldaten zugerechnet werden. Zudem geht es vor Gericht um einen umstrittenen Slogan.

Berlin (dpa/bb) - Ein 25-Jähriger, der in sozialen Medien drei Fotos von schwer bewaffneten Männern mit dem Logo einer verbotenen Terrororganisation veröffentlicht haben soll, schweigt vor dem Berliner Landgericht. Dem Angeklagten wird zudem vorgeworfen, bei einer Demonstration im Kontext mit dem Nahost-Konflikt im Dezember 2024 die umstrittene Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" skandiert zu haben.

Die Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen lautet auf Verbreitung von Propagandamitteln sowie das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen und Billigung von Straftaten. Das Verfahren vor der Staatsschutzkammer begann mit mehreren Anträgen der Verteidiger. So lehnten sie die beiden Berufsrichter wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Fotos mit "aggressiv-kämpferischer Wirkung"

Laut Staatsanwaltschaft soll der 25-Jährige im März und April 2024 auf seinem Instagram-Account Fotos von teils vermummten Menschen mit Sturmgewehren mit "glorifizierenden Überschriften" veröffentlicht haben. Die Aufnahmen seien jeweils "für mehr als 1.000 Personen sichtbar gewesen", heißt es in der Anklage. Der 25-Jährige sei sich der "aggressiv-kämpferischen Wirkung und der werbenden Darstellung" bewusst gewesen.

Die Bilder enthielten laut Anklage das Logo der verbotenen Terrororganisation Al-Aksa-Märtyrerbrigade, die der bewaffnete Arm der Fatah-Bewegung von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas ist. Der militanten Gruppierung werden zahlreiche terroristische Anschläge auf israelische Zivilisten und Soldaten zugerechnet.

Den Slogan "From the river to the sea, Palestine will be free" soll der Angeklagte bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin-Friedrichshain skandiert haben. Der Ausruf sollte aus Sicht der Anklage den Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel als Teil eines "Befreiungskampfes" der Menschen in dem palästinensischen Autonomiegebiet legitimieren, so die Ermittler.

Gerichte bewerten Parole bislang unterschiedlich

Das Bundesinnenministerium hatte die Parole als Kennzeichen der verbotenen islamistischen Palästinenserorganisation Hamas eingeordnet. Gerichte bewerten die Strafbarkeit der Parole bislang unterschiedlich. In Berlin hatte zuletzt das Amtsgericht Tiergarten eine Aktivistin freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen aber Rechtsmittel ein. 

Im November 2024 hatte hingegen die Staatsschutzkammer des Landgerichts in einem anderen Fall eine Frau für die Verbreitung der Parole wegen Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. 

In dem aktuellen Fall erklärten die Verteidiger, es bestehe die Besorgnis, dass sich die Staatsschutzkammer bereits auf eine Verurteilung festgelegt habe. Der Ausspruch finde jedoch eine vielfältige Verwendung. Die Entscheidung über die Anträge der drei Verteidiger stellte das Gericht zunächst zurück. Die Verhandlung wird am 3. November fortgesetzt.

Quelle: dpa

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