Rheinland-Pfalz & Saarland Wie Unistädte mit leerstehenden Wohnungen umgehen
21.10.2025, 03:37 Uhr
Trotz der hohen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt gerade in Unistädten stehen immer wieder Wohnungen und Häuser für längere Zeit leer. Wie Großstädte in Rheinland-Pfalz dagegen vorgehen.
Mainz (dpa/lrs) - Erbstreitigkeiten, ein Job in einer anderen Stadt oder unwillige Eigentümer: Weshalb Wohnungen und Häuser trotz hoher Nachfrage nach Wohnraum manchmal sogar jahrelang leer stehen, hat verschiedene Gründe. In Koblenz etwa trügen dringend sanierungsbedürftige Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) dazu bei, sagt der Landesvorsitzende des Mieterbunds, Franz Obst.
"Die Leute finden keine bezahlbaren Wohnungen", berichtet Obst aus seiner Beratung. Besonders hoch ist der Druck in den Universitätsstädten. Die Beseitigung des Leerstands allein löse das Problem zwar nicht, könne aber helfen, das Angebot an Wohnraum zu erhöhen und die Lage etwas zu entspannen. Wie sehen das die Städte und was tun sie?
Landau engagiert sich besonders stark
Die pfälzische Universitätsstadt Landau hat vor fast zwei Jahren eine Satzung erlassen, der zufolge längerer Leerstand begründet werden muss – und mit Bußgeld bestraft werden kann. "Von den 715 der Stadt gemeldeten Leerständen sind mittlerweile 202 Objekte wieder bewohnt", teilte eine Sprecherin der Stadt der Deutschen Presse-Agentur mit.
Mit den rund 500 leerstehenden Objekten betrage die Leerstandsquote in Landau etwa 2,5 Prozent. "Das ist im Bundesdurchschnitt ein eher geringer Wert." Es handele sich weit überwiegend um einzelne Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die leer stünden.
Der Stadtverwaltung zufolge zeigen sich nahezu alle Eigentümerinnen und Eigentümer kooperationsbereit, um Wohnraum wieder nutzbar zu machen. In einem Fall habe sich ein Eigentümer jedoch komplett verweigert. Auf Grundlage der sogenannten Zweckentfremdungsverbotssatzung sei deshalb erstmals ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt worden, sagte die Sprecherin. "Gleichzeitig haben wir bei Nichterfüllung ein weiteres Zwangsgeld von 1.000 Euro angedroht." Damit greift die Stadt gegen mutwilligen Leerstand durch Eigentümer durch. Ziel ist, verfügbare Wohnungen dem Markt zuzuführen.
Mehr als 400 Verfahren in Mainz
Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum ist in der Uni- und Landeshauptstadt Mainz wohl am schwierigsten. In der größten rheinland-pfälzischen Stadt gibt es auch eine Zweckentfremdungsverbotssatzung, seit 2022. Seither habe es 407 Verwaltungsverfahren gegeben, berichtet ein Sprecher der Stadt auf Nachfrage. Was dabei herausgekommen ist, kann er aber nicht sagen; auch nicht, wie hoch der Leerstand eigentlich ist.
"Kein nennenswerter Wohnungsleerstand" in Ludwigshafen
In der zweitgrößten Stadt des Landes, in Ludwigshafen, sind leerstehende Wohnungen nach Auffassung der Kommune kein Problem. Damit Wohnungswechsel überhaupt möglich würden, sei eine "Fluktuationsreserve" von rund drei Prozent notwendig, sagt Chrisophe Klimmer von der Stadt.
Der Leerstand werde immer mit dem Zensus erhoben, zuletzt 2022. Damals habe die Leerstandsquote bei 3,2 Prozent gelegen. Das waren rund 2.900 Wohnungen. Wohnheimplätze wurden nicht mit gezählt. Elf Jahre vorher hätten noch mehr Wohnungen leer gestanden (4,6 Prozent).
Die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft ist zwar in Ludwigshafen angesiedelt, es gibt aber deutlich weniger Studierende als in den Universitätsstädten.
In Koblenz auch nicht
In der drittgrößten Stadt des Landes gibt es das Problem nach Darstellung der Stadt auch nicht. Der beim Zensus im Mai 2022 erhobene Leerstand habe mit 4,2 Prozent etwas über der Fluktuationsquote gelegen, aber noch "deutlich unter einer als hoch zu bewertenden Leerstandsquote", sagt der Sprecher der Unistadt, Thomas Knaak. In einer neueren Erhebung habe der sogenannte marktaktive Leerstand nur 3,1 Prozent betragen. Das betrifft Wohnungen, die innerhalb von einem halben Jahr bezogen werden können.
Die Landesregierung habe in der Universitätsstadt am Rhein auch nicht von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch eine Rechtsverordnung Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen. Die Stadtverwaltung sei daher der Auffassung, "dass der Leerstand von Wohnungen in Koblenz aktuell weder als zu hoch noch als zu niedrig zu bewerten ist".
Trier setzt auch auf eine Zweckentfremdungssatzung
In der Römerstadt Trier ergab der Zensus 2022 knapp 3.500 leerstehende Wohnungen, eine Quote von 5,6 Prozent. (Zum Vergleich: 2011 waren es nur 3,4 Prozent). Die Stadt geht aber von zwei Sondereffekten aus: Wegen Corona waren viele der rund 20.000 Studierenden in ihren Heimatorten und in Trier-Ehrang standen nach der Flutkatastrophe vom Sommer 2021 noch immer viele der rund 700 Häuser leer.
In Trier gilt seit Anfang 2023 zudem eine Zweckentfremdungssatzung. "Wohnungsbesitzer dürfen den Wohnraum nicht leer stehen lassen und auch nicht an mehr als zwölf Wochen pro Jahr an Feriengäste vermieten", erläutert Stadtsprecher Michael Schmitz. "Bei Wohnungen, die in einem so schlechten Zustand sind, dass sie nicht ohne weiteres weitervermietet werden können, besteht eine Pflicht zur Sanierung." Die Evaluierung des Erfolgs der Satzung steht aber noch aus.
Kaiserslautern bemüht sich um Nachverdichtung und Baurecht
Mit 4,6 Prozent Leerstandsquote zeige der Zensus keinen Beleg für einen überdurchschnittlichen Wohnungsleerstand in Kaiserslautern, heißt es in der Verwaltung der Universitäts-Stadt. Bei den Wohnungsleerständen handle es sich nicht "um eine strukturelle Misslage, bei der die Quartiersentwicklung leidet", sondern um einzelne Immobilien und Wohnungen, stellt die Stadtverwaltung fest. Die Stadt setzt vor allem auf Neubauten und Nachverdichtung, um das Wohnungsproblem zu lösen.
Die Einführung einer Leerstandssteuer wurde nach eingehender Prüfung Ende 2024 verworfen. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in Kaiserslautern – wie etwa in Landau – ein angespannter Wohnungsmarkt im Sinne der maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen vorliege. "Dies wäre allerdings die Voraussetzung, um Maßnahmen wie eine Leerstandssteuer rechtssicher einzuführen." Fragwürdig sei auch, ob allein durch eine finanzielle Belastung der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer tatsächlich Leerstände vermieden werden könnten.
Die Stadt habe aber in den vergangenen Jahren Baurecht geschaffen. Zugleich werde im Bestand nachverdichtet, besonders in Siedlungen aus den 1960er und 1970er Jahren.
Quelle: dpa