Sachsen-Anhalt Straffreie Abgabe von Springmessern: Angebot nicht genutzt
05.10.2025, 09:52 Uhr
Die gesetzlichen Regeln für gefährliche Springmesser sind verschärft worden. Wer ein solches Messer hat, konnte es bis Anfang Oktober abgeben. Wie lautet die Bilanz?
Magdeburg /Berlin (dpa/sa) - Die Möglichkeit zur straffreien Abgabe von Springmessern ist nach einer ersten Einschätzung der Sicherheitsbehörden in Deutschland und Sachsen-Anhalt kaum genutzt worden. Eine Abfrage bei den Waffenbehörden habe ergeben, dass bis zum 1. Oktober keine Springmesser abgegeben worden seien, teilte das Innenministerium in Magdeburg auf Anfrage mit. Auch in anderen Bundesländern gab es ähnliche Antworten.
Im benachbarten Sachsen teilte lediglich der Vogtlandkreis mit, dass ein Springmesser abgegeben worden sei.
Seit wann gilt ein schärferes Waffenrecht?
Bis 1. Oktober konnten illegale Springmesser straffrei und kostenlos bei den Waffenbehörden abgegeben werden. Mit der Änderung des Waffengesetzes im Herbst 2024 gelten für Springmesser mit seitlich herausschnellender Klinge deutlich strengere Regeln. Verstöße gegen das Waffengesetz können nun zum Beispiel eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Der Besitz ist noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa für Rettungskräfte im Einsatz. Springmesser, deren Klinge einhändig per Knopfdruck oder Hebel frontal aus dem Griff nach vorn in eine feststellbare Position schnellen, waren schon nach alter Rechtslage generell verboten.
Immer wieder Straftaten mit Messern
Einen bundesweiten Überblick gibt es nicht. Polizei und Innenministerien verschiedener Bundesländer gaben an, die Abgabe werde nicht statistisch erfasst. In Hessen gaben die Behörden ein, dass mindestens fünf Messer abgegeben worden waren.
Immer wieder erschüttern Gewalttaten die Öffentlichkeit, bei denen Messer eingesetzt werden. Im vergangenen Jahr wurde laut Statistik des Bundesinnenministeriums bei 6,3 Prozent der vollendeten Gewalttaten - dazu zählen unter anderem Mord, Totschlag, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung - ein Messer benutzt oder damit gedroht.
Quelle: dpa