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Sachsen Finanzämter brauchen 51 Minuten pro Steuererklärung

Weniger als eine Stunde sitzen die Mitarbeiter im Finanzamt an einem Steuerfall. Ab Abgabe der Steuererklärung bis zum Abschluss der Bearbeitung vergeht jedoch wesentlich mehr Zeit.

Dresden (dpa/sn) - Für die Bearbeitung einer Steuererklärung von Arbeitnehmern brauchen die sächsischen Finanzämter durchschnittlich 51 Minuten. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Thumm hervor. Der Zeitaufwand wurde vom 1. Januar bis 31. Juli erhoben. 

Dabei handelt es sich um die reine Bearbeitungszeit pro Steuerfall. Die Wartezeit ab Abgabe der Erklärung ist nicht enthalten. Die Gesamtbearbeitungszeit lag laut einer Statistik des Bundes der Steuerzahler vom Juni im vergangenen Jahr in Sachsen mit 46 Tagen etwas über dem Bundesschnitt von 42,2 Tagen.

Bis Mitte August gingen laut Finanzministerium in diesem Jahr gut eine Million Steuererklärungen von Rentnern und Arbeitnehmern ein. 2024 waren es insgesamt etwa 1,6 Millionen, davon rund 980.000 Steuererklärungen von Arbeitnehmern, rund 460.000 von Rentnern und 164.000 mit Renten- und Arbeitnehmereinkünften. 

Rund 5.000 Beschäftigte arbeiten in den Finanzämtern, nicht alle sind jedoch für die Bearbeitung von Steuererklärungen zuständig, sie führen unter anderem auch Vollstreckungsverfahren durch oder sind im Außendienste tätig.

Quelle: dpa

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