Sachsen Illegale Corona-Atteste: Urteil gegen Ärztin rechtskräftig
23.09.2025, 13:34 Uhr
Rund 1.000 gefälschte Atteste für Maskenbefreiung, Impfverbot und Testverzicht: Der BGH bestätigt das Urteil gegen eine Ärztin. Es sieht eine Haftstrafe und ein dreijähriges Berufsverbot vor.
Dresden/Leipzig (dpa/sn) - Das Urteil gegen eine Hausärztin aus Moritzburg bei Dresden wegen gefälschter Corona-Atteste in rund 1.000 Fällen ist rechtskräftig. Die Überprüfung der Entscheidung des Landgerichts Dresden vom Juni 2024 habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Bundesgerichtshof mit (Az: 5 StR 130/25).
Die Richter in der sächsischen Landeshauptstadt waren überzeugt, dass die Ärztin in der Corona-Pandemie 2021 und 2022 an fünf Sammelterminen im ganzen Bundesgebiet auf Bestellung Atteste ausgestellt hatte. Dabei ging es um eine lebenslange Befreiung vom Tragen einer Maske, ein unbegrenztes Impfverbot und die Befreiung von Schnelltests per Nasen-/Rachenabstrich. Im Schnitt hatte die Medizinerin 30 Euro pro Attest erhalten.
Sie verurteilten die damals 67-Jährige wegen der gefälschten Atteste, wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Bei einer Hausdurchsuchung war auch ein Elektroschocker gefunden worden. Zudem hatten die Richter ein dreijähriges Berufsverbot für die Medizinerin verhängt.
Quelle: dpa