Thüringen Vogelgrippe: Stallpflicht jetzt auch im Landkreis Gotha
26.10.2025, 09:51 Uhr
Ab in den Stall mit Hühnern, Gänsen, Enten: Wegen der grassierenden Geflügelpest gilt jetzt auch im Kreis Gotha eine Stallpflicht. Sie soll den Kontakt von Geflügel mit Wildvögeln verhindern.
Gotha (dpa/th) - Zum Schutz vor der Vogelgrippe gilt seit heute auch im Landkreis Gotha eine Stallpflicht für Geflügel. Auch sämtliche Veranstaltungen mit Geflügel und anderen als Haustiere gehaltenen Vogelarten sind untersagt, etwa Geflügelschauen oder -messen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt veröffentlicht.
Bisher gibt es keinen Nachweis der Geflügelpest im Landkreis Gotha. Die Maßnahmen seien wegen der Vielzahl von amtlich bestätigten Ausbrüchen der Geflügelpest, so die Fachbezeichnung der Vogelgrippe, auch in Thüringen nötig. Die Stallpflicht soll verhindern, dass Hausgeflügel in Kontakt mit möglicherweise mit dem Virus H5N1 infizierten Wildvögeln kommt und sich so ansteckt. Mehrere Landkreise hatten bereits in den vergangenen Tagen verfügt, dass Geflügelhalter ihre Tiere nicht mehr ins Freie lassen dürfen.
In einer landesweit geltenden Allgemeinverfügung verpflichtet zudem das Landesamt für Verbraucherschutz sämtliche Geflügelhalter zur Einhaltung strenger Hygienevorschriften. Für ganz Thüringen gilt für Geflügelhalter zudem eine Meldepflicht beim zuständigen Veterinäramt.
Quelle: dpa