Thüringen Vogelgrippe sorgt für strengere Regeln - 100 Tiere gekeult
31.10.2025, 10:38 Uhr 
		                      Nach Vogelgrippe-Fällen greifen in Thüringen strengere Regeln für Geflügelhalter. Was sich jetzt ändert.
Erfurt (dpa/th) - Die Vogelgrippe sorgt für immer strengere Regeln für Geflügelhalter in Thüringen. Über Händler oder Märkte dürfe nur noch klinisch gesundes Hausgeflügel gekauft werden, teilte das Gesundheitsministerium mit. Bei Wassergeflügel müsse zudem ein negativer Test auf Geflügelpest vorliegen. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt etwa bedeutet das, dass nur Tiere verkauft werden dürfen, die in den vier Tagen zuvor von einem Tierarzt untersucht wurden.
100 Tiere in Betrieb in Nordhausen getötet
Im Landkreis Nordhausen hat die Vogelgrippe inzwischen einen Betrieb erreicht. Dort mussten 50 Gänse und 50 Enten getötet werden, wie der Landkreis mitteilte. Bei drei Tieren in dem Betrieb sei zuvor das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Die Vögel hätten noch vor Inkrafttreten der Stallpflicht in dem Kreis Kontakt mit einem infizierten Kranich gehabt. Allein in dem Landkreis seien bereits 400 tote Kraniche gefunden worden, hieß es.
Restriktionen bei Ausstellungen
Neben den Verkaufseinschränkungen gibt es auch landesweit Restriktionen für Geflügelausstellungen. Den neuen Regeln nach müssen Tiere klinisch untersucht werden, die bei Veranstaltungen ausgestellt werden sollen. Außerdem müssen die Tiere in den zwei Wochen vor der Ausstellung vor Wildvögeln sicher untergebracht werden.
Damit würden die Anordnung der Stallpflicht in Risikogebieten und die Erhöhung von Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter ergänzt, teilte das Sozialministerium mit. Die Infektionsgefahr bei Ausstellungen durch kranke Tiere solle so weitestgehend vermieden werden. "Je nach Risikobewertung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter können diese Maßnahmen weiter angepasst werden", teilte das Ministerium mit.
Stallpflicht in mehreren Landkreisen
In mehreren Landkreisen im Norden Thüringens wurden nach amtlich bestätigten Vogelgrippe-Infektionen bei Wildvögeln bereits flächendeckende Stallpflichten für Geflügelhalter verhängt. Eine landesweite Stallpflicht gibt es nicht. Im Landkreis Greiz gelten nach dem Ausbruch der Geflügelpest in vier Betrieben zudem nach wie vor eine Schutzzone und eine Sperrzone.
Den ersten bestätigten Vogelgrippe-Fall in Thüringen gab es bei einem Kranich. Das Tier war am Stausee in Kelbra im Kyffhäuserkreis an der Grenze zu Sachsen-Anhalt gefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte bestätigt, dass es an dem H5N1-Virus - also an Vogelgrippe - gestorben war. Mittlerweile sind an dem Stausee allein auf sachsen-anhaltischer Seite mehr als 1.500 tote Kraniche eingesammelt worden. Das Areal um den See darf derzeit nicht betreten oder befahren werden.
Tote Vögel nicht anfassen
Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit. Umgangssprachlich wird sie auch Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.
Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) betonte: "Ich danke allen, die die Schutzmaßnahmen bereits gewissenhaft umsetzen, und appelliere an alle Geflügelhalterinnen und -halter, weiterhin aufmerksam und vorsorglich zu handeln."
Quelle: dpa
 
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                             
		                            