Souvenirs mit Nachwirkungen Ärger mit dem Zoll vermeiden
12.07.2010, 11:16 UhrSouvenirs oder Schnäppchen bringt fast jeder Urlauber mit nach Hause. Doch bei vielen Waren wie Alkohol oder Zigaretten gibt es Obergrenzen für die Einfuhr. Andere Waren werden sogar direkt beschlagnahmt.
Alkohol
Zollfrei dürfen aus EU-Staaten maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier nach Deutschland gebracht werden. Aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz oder den USA dürfen dagegen nur ein Liter Hochprozentiges mit nach Hause. Bei Sekt oder anderen Getränken mit unter 22 Prozent Alkohol sind zwei Liter erlaubt. Bei Wein sind vier Liter zollfrei, bei Bier von außerhalb der EU 16 Liter.
Tabak
Aus EU-Ländern können Urlauber wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak einführen. Aus Nicht-EU-Ländern sind nur 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak erlaubt.
Kraftstoff
Aus dem EU-Ausland dürfen außer dem Tankinhalt nur maximal 20 Liter im Reservekanister mitgebracht werden, aus Nicht-EU-Ländern nur zehn Liter.
Andere Waren
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern bleiben Souvenirs und Produkte zum persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 430 Euro bei Flug- und Seereisenden zollfrei. Bei Reisenden zu Lande gilt eine Höchstgrenze von 300 Euro. Diese Höchstgrenze gilt seit Ende 2008 für alle möglichen Mitbringsel wie beispielsweise auch Parfum, Tee oder Elektrogeräte. Vorsicht bei Antiquitäten oder Kunstwerken: Es könnte sich um Kulturgüter handeln, deren Ausfuhr illegal ist. Einige Länder verbieten auch die Mitnahme ihres Geldes.
Kaffee
Aus einem EU-Land dürfen zehn Kilogramm Kaffee zollfrei eingeführt werden. Kaffee von außerhalb der EU fällt unter die pauschalen Höchstgrenzen für zollfreie Wareneinfuhren von 430 Euro beziehungsweise 300 Euro.
Fälschungen
Gefälschte Jeans, Taschen, Uhren oder CDs aus Ländern in der EU mitzubringen, wird nicht geahndet. Kopierte Waren aus Nicht-EU-Staaten kann der Zoll allerdings anhalten. Das gilt aber nur, wenn die Waren die pauschalen Einfuhrhöchstgrenzen von 430 oder 300 Euro überschreiten und bei großen Mengen derselben Ware, wenn der Zoll davon ausgehen muss, dass Handel damit getrieben wird.
Tiere und Pflanzen

Nicht alles, was in der Ferne feilgeboten wird, darf auch eingeführt werden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Bedrohte Tiere und Pflanzen dürfen ohne Sondergenehmigung gar nicht eingeführt werden. Das Souvenir wird sonst beschlagnahmt und es droht hohes Bußgeld. Vorsicht also bei Kakteen, Korallen, Elfenbeinfiguren oder präparierten Schmetterlingen - egal, was der Verkäufer erzählt.
Proviant
Um keine Seuchen einzuschleppen, dürfen aus Nicht-EU-Ländern weder Fleisch noch Milch oder Milchprodukte ohne Veterinärkontrolle mitgebracht werden. Ausnahmen gelten für Länder wie die Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen sowie für bestimmte Produkte wie Babynahrung.
Quelle: ntv.de, AFP