Reise

Mehr Rechte Pauschalreisende

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Pauschalreisenden gestärkt, die sich gegen den Abbruch des Urlaubs versichert haben. Nach einem Urteil gehören auch die Flugkosten zum Gesamtreisepreis und müssen deshalb bei einer anteiligen Vergütung des Urlaubsausfalls mitgerechnet werden.

Damit gab der BGH einer Frau Recht, die eine Pauschalreise nach Namibia wegen schwerer Krankheit vorzeitig abgebrochen hatte und deshalb aus der zuvor abgeschlossenen Reiseabbruchversicherung den Wert der nicht genutzten Reiseleistung anteilig erstattet haben wollte. Die Versicherung zahlte für die ausgefallenen Urlaubstage, zog aber vorher die Flugkosten ab - weil die Urlauberin ja geflogen sei. (Aktenzeichen: IV ZR 65/03)

Laut BGH gehört dagegen der Flug zum Gesamtpreis und ist deshalb beim anteiligen Ersatz zu berücksichtigen. Die Besonderheit einer Pauschalreise sei es ja gerade, dass sämtliche Einzelleistungen zusammengefasst würden - der Flug sei untrennbarer Bestandteil. Außerdem sei es Sinn und Zweck der Versicherung, sich gegen nutzlose Aufwendungen abzusichern.

Quelle: ntv.de

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