Absteige statt Fünf-Sterne-Hotel Urteil zu Schadenersatz
04.04.2008, 18:43 UhrSchimmelbildung im Hotelzimmer und ein überlastetes Hotelrestaurant sind "erhebliche Reisemängel" und berechtigen zu Schadenersatzforderungen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Das Gericht gab der Klage zweier Türkeiurlauber statt und sprach ihnen 60 Prozent des Reisepreises als Schadenersatz "für entgangene Urlaubsfreuden" zu (Az.: 30 C 3774/06-24).
Statt - wie gebucht - in einem Fünf-Sterne-Hotel waren die Urlauber nach ihrer Ankunft in einem Etablissement untergebracht worden, in dem es diese Mängeln gab. Darüber hinaus befand sich das Ersatzhotel in einer anderen als der gebuchten Stadt und verfügte auch nicht über die angekündigte Kinderbetreuung. Darüber hinaus monierten die Urlauber das sehr klein geratene Hotelzimmer von nur 16 Quadratmeter.
Nach Ansicht des Gerichts stellten alle diese Umstände für sich genommen jeweils "erhebliche Reisemängel" dar. Wer ein Hotel der Fünf-Sterne-Kategorie buche, müsse sich nicht mit einem winzigen Zimmer in einer anderen Stadt ohne Kinderbetreuung zufriedengeben.
Quelle: ntv.de