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Aktuelle Gesetzeslage Balkonkraftwerk anmelden: Diese Schritte sind wichtig

Damit die Netzstabilität gewährleistet werden kann, muss ein Balkonkraftwerk offiziell angemeldet werden.

Damit die Netzstabilität gewährleistet werden kann, muss ein Balkonkraftwerk offiziell angemeldet werden.

(Foto: istockphoto.com)

Ein Balkonkraftwerk ist recht schnell montiert, doch damit ist die Arbeit noch nicht getan, schließlich muss die Anlage angemeldet werden. Dazu gab es bereits im Frühjahr einige Gesetzesänderungen, eine weitere steht außerdem in den Startlöchern. Wie ist also die aktuelle Lage?

Um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, sind die bürokratischen Hürden sowohl für den Betrieb, als auch für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks gesenkt worden. Damit soll der Kauf insgesamt attraktiver werden. Doch gerade beim Thema Anmeldung herrschen bei vielen Menschen noch Fragezeichen. Die wollen wir an dieser Stelle ausräumen und stellen Schritt für Schritt vor, wie bei der Anmeldung eine Balkonkraftwerks vorzugehen ist.

Warum muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Um die Stabilität des Stromnetzes gewährleisten zu können, muss der Netzbetreiber wissen, woher wie viel Strom ins Netz fließt. Deshalb ist die Anmeldung des Balkonkraftwerks gesetzlich vorgeschrieben. Die Maximalleistung eines Balkonkraftwerks ist zwar mit dem Solarpaket I im Frühjahr angehoben worden, aber trotzdem weiterhin begrenzt – und zwar auf aktuell 800 Watt. Diese Drosselung soll eine Überlastung des Netzes verhindern. Ob diese Grenze mittelfristig weiter angehoben wird, ist nicht abzusehen. Auch deshalb ist es sinnvoll, auf ein drosselbares Balkonkraftwerk zu setzen. Entsprechende Anlagen bietet unter anderem Kleines Kraftwerk. Das Komplettpaket Quattro etwa hat vier bifaziale Solar-Module, die zusammen theoretisch sogar mehr als 2.200 Watt erzeugen können.

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Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

Balkonkraftwerk anmelden: Die wichtigsten Infos im Überblick

  • Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig
  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ausreichend (online möglich)
  • Dort Angaben zur Anlage und ggf. zum Speicher machen
  • Erlaubnis des Vermieters wohl bald nicht mehr erforderlich, aber weiter ratsam
  • Alte, rückwärtslaufende Stromzähler dürfen übergangsweise im Betrieb bleiben

Wo ist das Balkonkraftwerk anzumelden?

Seit Inkrafttreten des Solarpaket I im vergangenen Mai reicht eine Registrierung des Balkonkraftwerks im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Der Netzbetreiber wird dann automatisch benachrichtigt und wechselt dann auch ohne weiteres Zutun durch den Balkonkraftwerk-Besitzer ggf. den alten Stromzähler aus. Alte, rückwärts laufende Ferraris-Zähler sind nur übergangsweise erlaubt. Schon vor dem Solarpaket I ist der Registrierungsvorgang bei der Bundesnetzagentur vereinfacht worden. Seitdem werden weniger Daten abgefragt. Zusätzliche Angaben sind aber etwa nötig, wenn neben dem Balkonkraftwerk auch ein Stromspeicher betrieben wird. Oft lässt sich ein solcher Akku schon im Set mit der Anlage kaufen, etwa bei Ebay, wo es das Komplettpaket von Pianeta dank Rabatt-Code aktuell für knapp 850 Euro gibt.

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Muss das Balkonkraftwerk auch beim Vermieter angemeldet werden?

Pauschal verbieten darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk jetzt schon nicht, in Zukunft soll es dann noch weniger Möglichkeiten geben, dem Mieter die Installation und den Betrieb eines Balkonkraftwerks zu untersagen. Ein entsprechendes Gesetz ist bereits durch den Bundestag und muss nach der Sommerpause noch den Bundesrat passieren. Die Zustimmung gilt als sicher. Trotzdem ist es sinnvoll, zunächst mit dem Vermieter zu sprechen, etwa um auszuschließen, dass baurechtliche Bedenken wie der Denkmalschutz einem Balkonkraftwerk im Wege stehen. Definitiv mit dem Vermieter sprechen sollten Mieter, wenn die Anlage nicht am Gitterbalkon montiert werden soll, sondern an einer Wand oder auf dem Dach, da hier Löcher gebohrt werden müssen. Die Installation auf dem Dach oder an einer Wand kann auch für Hausbesitzer interessant sein. Entsprechende Halterungen liefert der Anbieter Kleines Kraftwerk direkt mit.

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Balkonkraftwerk anmelden: So geht's

Deutschland will die Solarenergie massiv ausbauen und es deshalb auch Privatpersonen erleichtern, in die eigene Stromproduktion über Balkonkraftwerke einzusteigen. Deshalb ist nach aktuellem Stand eine einfache Registrierung bei der Bundesnetzagentur ausreichend. Der Rest läuft dann automatisch, etwa die Benachrichtigung des lokalen Netzbetreibers oder ein eventuell notwendiger Zähler-Wechsel. Wird das Balkonkraftwerk nicht angemeldet, droht theoretisch ein Bußgeld, bisher sind solche Fälle aber nicht bekannt.

Quelle: ntv.de

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