So ist die Rechtslage Blitzermarathon 2025: Ist ein Blitzerwarner erlaubt?
07.04.2025, 09:06 Uhr
Vom 7. bis zum 13. April findet der erste Blitzermarathon 2025 statt.
(Foto: istockphoto.com)
Der erste Blitzermarathon des Jahres steht in dieser Woche an! Bis zum 13. April werden im ganzen Land wieder verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Blitzerwarner melden Messpunkte, bevor Autofahrer hineinrauschen. Aber ist das legal?
Zu schnelles Fahren gehört laut ADAC zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Um für die Gefahren zu sensibilisieren, führt die Polizei jedes Jahr zwei groß angelegte Blitzermarathons durch, mit verstärkten Geschwindigkeitskontrollen im ganzen Land – die erste davon in dieser Woche. Um teure Fotos zu vermeiden, setzt der ein oder andere Autofahrer auf sogenannte Blitzerwarner. Kleine Geräte, die rechtzeitig melden, wenn eine Messstation lauert. Doch was sagt das Gesetz zu den kleinen Helfern? Sind sie tatsächlich erlaubt?
Blitzerwarner im Auto legal? Das sagt das Gesetz
Grundsätzlich ist der Kauf und der Besitz eines Blitzerwarners nicht verboten. Allerdings darf er während der Fahrt nicht benutzt werden. Wer bei der Nutzung während der Fahrt erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch wozu sich dann ein solches Gerät holen? Viele Blitzerwarner melden zusätzlich auch vor Gefahrenstellen und Staus, was völlig legal ist. Außerdem ist es natürlich erlaubt, sich in Pausen oder vor der Fahrt über Blitzerstandorte zu informieren.
Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.
Wie funktionieren Blitzerwarner?
Die Geräte setzen in der Regel auf eine Community. Im Falle des Blitzerwarners Co-Driver von Ooono können Autofahrer, die die entsprechende App haben, Gefahrenstellen oder Blitzer über ihr Gerät melden. Nähern sich andere Ooono-Nutzer diesen Stellen, gibt das Gerät ein optisches und akustisches Signal von sich. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, können die Blitzerwarnungen beim Co-Driver separat abgestellt werden. Die Nutzung dieser Funktion erfolgt komplett auf eigene Gefahr.
Blitzermarathon 2025: Die Infos im Überblick
- Aktionswoche: 7. bis 13. April 2025
Fast alle deutschen Bundesländer beteiligen sich, wenn auch im jeweils unterschiedlichen Ausmaß. Berlin und das Saarland nehmen nur im kleineren Rahmen oder gar nicht teil, unter anderem weil laut ADAC das entsprechende Personal fehlt.
Wo genau geblitzt wird, verrät die Polizei in der Regel nicht. Schwerpunkte waren in der Vergangenheit aber vor allem Straßen mit besonderem Gefahrenpotenzial, zum Beispiel an Schulen, Krankenhäusern oder Baustellen. Dabei sind laut ADAC Autobahnen und Bundesstraßen genauso betroffen wie Strecken innerorts.
Im Folgenden einigen Beispiele, welche Bußgelder Autofahrern drohen, wenn sie geblitzt werden:
Innerorts:
- Bis zehn km/h zu schnell: 30 Euro
- 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro
- 26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro, ein Punkt und bei Wiederholungstat ein Monat Fahrverbot
- 41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Außerorts:
- Bis zehn km/h zu schnell: 20 Euro
- 16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro
- 26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro, ein Punkt und bei Wiederholungstat ein Monat Fahrverbot
- 41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Ebenfalls in diese Woche starten mit Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auch gleich fünf Bundesländer in die Osterferien. Vor allem auf dem Weg in den Osterurlaub ist also immer wieder der prüfende Blick auf den Tacho geboten. Der Höhepunkt der Woche ist der 9. April. Hier fahren alle Bundesländer die Geschwindigkeitskontrollen hoch, und auch einige europäische Nachbarländer sind unter Federführung des Verkehrspolizei-Netzwerkes Roadpool mit dabei.
Quelle: ntv.de