Solarstrom erzeugen Photovoltaik-Anlagen – das ändert sich ab Februar 2025
18.02.2025, 13:52 Uhr
Seit Februar gibt es ein paar Änderungen bei PV-Anlagen, die vor allem die Einspeisevergütung betreffen.
(Foto: istockphoto.com)
Ab Februar wird nicht nur die Einspeisevergütung verringert, mit dem Solarspitzengesetz und dem ZEREZ-Register ändert sich für PV-Anlagen-Betreiber noch mehr. Wir haben aufgeschlüsselt, was für Regeln jetzt gelten.
Der Trend zur eigenen Solaranlage auf dem Dach bricht nicht ab. Kein Wunder, immerhin sind die Bedingungen für den Betrieb von PV-Anlagen immer besser geworden, wie etwa die Abschaffung der Mehrwertsteuer beim Kauf. Allerdings hat das Ganze auch einen anderen Effekt: Teilweise wird mittlerweile mehr Solarstrom ins Netz gespeist, als gebraucht wird. Aus dem Grund gibt es nun ein paar Änderungen, um das Stromnetz nicht zu überlasten und Solaranlagenbetreiber zu einem höheren Eigenverbrauch zu bewegen.
Einspeisevergütung: Seit Anfang Februar geringer
Die Einspeisevergütung sinkt derzeit alle sechs Monate um ein Prozent. Seit dem ersten Februar ist sie wieder etwas gesunken. Der neue Satz gilt für Anlagen, die ab dem 1. Februar neu ans Netz gehen. Dabei ist die Höhe der Vergütung abhängig von der maximalen Leistung der Anlage und von der Nutzung – ob nur zum Teil oder voll eingespeist wird, macht einen Unterschied. Private Betreiber wollen sich mit der eigenen Solaranlage zumeist selbst versorgen und speisen nur kleine Mengen überschüssigen Strom ins öffentliche Netz ein. In dem Fall gibt es seit 1. Februar 2025 für Anlagen bis zehn Kilowattpeak 7,95 Cent pro Kilowattstunde und für Anlagen ab zehn Kilowattpeak 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Bei den mittlerweile recht geringen Vergütungssätzen lohnt sich der Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms mehr, als diesen einzuspeisen. Hinweis: Die Einspeisevergütung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ist übrigens ein fester Satz, der 20 Jahre lang gilt.
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Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.
Solarspitzengesetz: Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen ausgesetzt
Kürzlich wurde das Solarspitzengesetz beschlossen, das zwar noch nicht im Februar, aber voraussichtlich im März in Kraft tritt. Warum es das neue Gesetz gibt? Ganz einfach: Da die Zahl der Photovoltaik-Anlagen in Deutschland immer weiter steigt, wird vor allem an sonnigen Tagen im Sommer oft viel zu viel Strom erzeugt – so hoch ist aber die Nachfrage gerade in den Sommermonaten nicht. Alles, was in den Haushalten nicht selbst verbraucht wird, fließt ins öffentliche Netz. Die Sorge: Das öffentliche Stromnetz wird dadurch überstrapaziert und im schlechtesten Fall überlastet. Um die Netzeinspeisung von Solarstrom künftig besser steuern zu können, gibt es nun das Solarspitzengesetz. Für private PV-Anlagen sind vor allem diese beiden Punkte wichtig:
- Die Einspeisevergütung entfällt, wenn der Börsenpreis für Strom ins Negative rutscht. Negativ wird der Börsenpreis genau dann, wenn zu viel Strom ins Netz fließt und die entsprechende Nachfrage gar nicht da ist. Damit nicht unkontrolliert immer mehr Strom ins Netz eingespeist wird, erhalten Betreiber neu installierter Solaranlagen künftig keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen. Das soll einen Anreiz schaffen, mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen, statt ins Netz zu speisen. Das gelingt zum Beispiel durch intelligente Energiemanagement-Systeme oder durch Speicherlösungen. Noch ein kleiner Lichtblick: Die Zeiträume, in denen es keine Einspeisevergütung gibt, werden am Ende der Einspeisevergütung (nach 20 Jahren) drangehängt.
- Infolge des Solarspitzengesetz werden Steuerboxen und intelligente Messsysteme wie Smart Meter zur Pflicht für Solaranlagen-Betreiber. Denn damit können die Netzbetreiber die Einspeisung von Solarstrom steuern und bei einer drohenden Überbelastung drosseln. PV-Anlagen-Betreiber müssen die Technik aber nicht selbst einbauen – dafür sind die Messstellenbetreiber zuständig. Wird künftig eine Anlage ohne Messtechnik installiert, wird sie pauschal auf 60 Prozent begrenzt.
Übrigens: Beide Punkte des Solarspitzengesetzes betreffen ausschließlich Anlagen, die in Betrieb genommen werden, nachdem das Gesetz final in Kraft tritt.
Solaranlagen-Komplettsets bietet auch Priwatt in allen möglichen Größen von drei bis zehn Kilowattpeak an. Mit einer Anlage mit einer Leistung von acht Kilowattpeak ist eine vierköpfige Familie schon gut bedient.
Meldung im ZEREZ-Register verpflichtend
Seit dem 1. Februar 2025 müssen Solaranlagen und alle Komponenten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) gemeldet werden. Das ZEREZ soll dabei helfen, Daten zu digitalisieren und damit den bürokratischen Aufwand verringern. Demnach müssen ab jetzt alle Zertifikate für Wechselrichter und Solarspeicher im ZEREZ hinterlegt werden, damit sie stets schnell abrufbar sind. Eigentlich sind dazu die Hersteller verpflichtet. Das Problem ist, das aktuell noch längst nicht alle Zertifikate hinterlegt sind. Und fehlen diese, dürfen Netzbetreiber die Solaranlage eigentlich gar nicht bewilligen. Darum sollten alle, die aktuell eine Anlage planen, zuvor kurz schauen, ob die entsprechenden Zertifikate bereits hinterlegt sind. Sind sie das, bedeutet das letztlich ein vereinfachtes Vorgehen bei der Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber – denn dann muss nur noch die ZEREZ-ID vorgelegt werden.
Neue Regelungen – was ist sinnvoll?
Zum Februar 2025 gibt es ein Prozent weniger Einspeisevergütung, und dank des kommenden Solarspitzengesetzes kann die Vergütung zeitweise sogar komplett ausgesetzt werden – für alle, die aktuell eine PV-Anlage planen, klingt das erstmal nicht so gut. Letztlich lohnt es sich mit diesen Neuerungen aber umso mehr, den selbst produzierten Solarstrom auch möglichst umfassend im eigenen Haushalt zu verbrauchen. Um das umzusetzen, helfen zwei Maßnahmen:
- Ein intelligentes Energiemanagement-System hilft dabei, möglichst sinnvoll zu steuern, wie viel vom Solarstrom selbst verbraucht, gespeichert und eingespeist wird.
- Ein Speichersystem sorgt dafür, dass überschüssiger Strom nicht ins öffentliche Netz fließt, sondern zwischengespeichert wird und so zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt genutzt werden kann. Fallen die Strompreise ins Negative, lässt sich einfach mehr Solarstrom speichern. Natürlich sollte die Speicherkapazität entsprechend groß sein.
Fazit
Künftige PV-Anlagen-Betreiber dürften zunächst wenig begeistert sein von den Neuerungen, die im Februar und März 2025 in Kraft treten. Schaut man aber genauer hin, ist das Ganze weniger ausschlaggebend als gedacht. Die Einspeisevergütung verringert sich bereits seit Jahren – das sollte sowieso jeder mit einrechnen. Und mit dem Solarspitzengesetz wird die Einspeisevergütung nach hinten raus verlängert, sodass es zu kaum Einbußen kommt. Auf lange Sicht wird ein Anreiz geschaffen, mehr selbst produzierten Solarstrom im eigenen Haushalt zu verbrauchen – und das ist mit Energiespeichern und Energiemanagement-Systemen auch gut möglich.
Quelle: ntv.de