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Das darf nicht ins Bild Überwachungskameras Zuhause: Was ist erlaubt?

Smarte Überwachungskameras bringen Sicherheit ins Smarthome. Aber was darf überhaupt gefilmt werden?

Smarte Überwachungskameras bringen Sicherheit ins Smarthome. Aber was darf überhaupt gefilmt werden?

(Foto: iStock, Eufy)

Immer mehr Haushalte setzen auf Überwachungskameras im privaten Bereich. Doch was darf überhaupt gefilmt werden, und wo lauern rechtliche Stolperfallen?

Smarte Überwachungskameras mit Live-Übertragung sind ein wichtiger Bestandteil eines Smarthomes, in dem auf Sicherheit Wert gelegt wird. Allerdings bringen solche Produkte rechtliche Herausforderungen mit sich. Denn auch zu Hause darf nicht überall uneingeschränkt gefilmt werden, einige Bereiche sind tabu. Zudem wirft die Nutzung von Cloud-Abos, die einige Hersteller voraussetzen, zusätzliche Fragen auf. Was Überwachunskameras filmen dürfen und wo rechtliche Stolperfallen lauern, wird im Folgenden beleuchtet.

Platzierung der Kamera: Wo erlaubt, wo nicht?

Überwachungskameras dürfen im eigenen Haus oder auf dem eigenen Grundstück installiert werden, jedoch ist die Platzierung klar geregelt: Es sind ausschließlich eigene Bereiche wie der Eingangsbereich, die Garage oder der Garten zulässig. Öffentliche Wege, Nachbargrundstücke oder gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern dürfen hingegen nicht gefilmt werden. Solche Verstöße können als Eingriff in die Privatsphäre anderer gelten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kauftipp von Computerbild: EufyCam 3

Dort, wo sie filmen darf, überwacht die EufyCam 3 Bereiche in 4K-Qualität. Sie wird mit einem HomeBase-System geliefert, das Videos lokal speichert und somit keine Cloud-Abonnements erfordert. Dank der hohen Auflösung sind Details gut erkennbar. Zudem nutzt die Kamera KI, um zwischen Personen, Haustieren und Fahrzeugen zu unterscheiden. Farbige Nachtsicht und integrierte Solarpanels ermöglichen kontinuierliche Überwachung, ohne dass häufiges Aufladen nötig ist.

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Hinweis: Die Preise sind volatil und die Händler passen bisweilen auch die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) an. Sollten sich die Preise von den hier angegebenen unterscheiden, haben die Händler sie nach Veröffentlichung des Artikels geändert.

  • 4K-Auflösung für gestochen scharfe und detailreiche Aufnahmen
  • Solarbetrieb: eingebaute Solarpanels für ein autonomes, wartungsarmes Laden
  • Kostenlose Nutzung ohne Cloud-Zwang durch lokales Speichern auf der HomeBase 3

Mit dem integrierten Speicher und der flexiblen Einstellung von Aktivitätszonen eignet sich diese Kamera für individuelle Sicherheitsbedürfnisse. Die EufyCam 3 kann komplett ohne kostenpflichtige Abonnements genutzt werden. Somit ist sie ideal für Anwender, die auf hohe Sicherheit und Datenschutz Wert legen. Beim Technikportal Computerbild.de landet die EufyCam 3 auf Platz eins der getesteten Überwachungskameras.

Überwachungskameras Zuhause: Was darf gefilmt werden?

Selbst in privaten Räumen ist die Aufzeichnung nicht uneingeschränkt erlaubt. Problematisch sind beispielsweise Aufnahmen von Besuchern oder Dienstleistern wie Postboten, da hier das Persönlichkeitsrecht Dritter betroffen ist. Kameras sollten deshalb so ausgerichtet sein, dass Aufnahmen möglichst nur bei Bewegungen in den relevanten Bereichen erfolgen. Bei Überwachung von Innenräumen, die auch andere Haushaltsmitglieder betreffen, empfiehlt sich eine transparente Absprache. Darüber hinaus empfiehlt es sich grundsätzlich, überwachte Bereiche mit einem Schild zu kennzeichnen.

Kauftipp der Stiftung Warentest: Reolink Argus 3 Pro

Als weitere Empfehlung rückt die Reolink Argus 3 Pro ins Rampenlicht. Die 5MP-Überwachungskamera ist für den Außenbereich konzipiert und bietet einen integrierten Akku. Ein Nachtsichtmodus ist hier ebenfalls an Bord, der bei Dunkelheit klare Aufnahmen liefert. Die Steuerung und Echtzeitübertragung erfolgen über die hauseigene App. Bei der Stiftung Warentest landet diese Cam auf Platz eins der getesteten Überwachungskameras.

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Cloud-Abos: Sicherheitsgewinn oder Datenschutz-Risiko?

Einige Kamera-Hersteller bieten Cloud-Abos an, um Videos der Überwachungskamera live zu speichern und den Zugriff jederzeit zu ermöglichen. Diese Dienste bergen jedoch auch Risiken: Zum einen entstehen durch die Speicherung sensibler Daten auf externen Servern Sicherheitsbedenken, zum anderen können versteckte Zusatzkosten im Rahmen solcher Abos auftreten. Sorgfältiges Prüfen der Vertragsbedingungen und Abwägen der Vorteile ist empfehlenswert, um die richtige Entscheidung zu treffen.

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Fazit: Was dürfen Überwachungskameras filmen?

Überwachungskameras können einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit leisten – allerdings nur, wenn rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Der richtige Standort, das Filmen nur zulässiger Bereiche und ein aufgeklärter Umgang mit Cloud-Diensten sind für die Nutzung von Überwachungskameras entscheidend.

Quelle: ntv.de

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