Sport

Verfahren wegen Trunkenfahrt Jan Ullrich bleibt von Haftstrafe verschont

Der ehemalige Radprofi war nicht nur stark alkoholisiert, es konnten auch Schmerzmittel nachgewiesen werden.

Der ehemalige Radprofi war nicht nur stark alkoholisiert, es konnten auch Schmerzmittel nachgewiesen werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Im Verfahren gegen den ehemaligen Radprofi Jan Ullrich beantragt die Staatsanwaltschaft, von einer Gefängnisstrafe abzurücken. Im Mai 2014 hatte der zweifache Vater einen Autounfall mit 1,8 Promille verursacht. Nun wird der Fall neu aufgerollt.

Ex-Radprofi Jan Ullrich bleibt nach eigenen Angaben wahrscheinlich eine Gefängnisstrafe für seinen Alkohol-Unfall in der Schweiz erspart. In dem auf Anweisung des Bezirksgerichts Weinfelden (Kanton Thurgau) neu aufgerollten Fall sei jetzt die neue Anklageschrift vorgelegt worden, ließ Ullrich mitteilen.  Der Prozess soll 2017 vor dem Bezirksgericht Weinfelden stattfinden.

Darin beantrage die Staatsanwaltschaft wie schon im ersten Verfahren keine Haft-, sondern lediglich eine Bewährungsstrafe sowie eine Buße. Die Staatsanwaltschaft machte zunächst keine Angaben. Ullrich zufolge berücksichtigte die Anklage ein neues Gutachten, wonach er im Mai 2014 auf einer 80er-Straße wohl mit 132 Stundenkilometern unterwegs war, als er zwei Autos rammte.

Damit wäre er unter der "Rasergrenze" für solche Straßen von 140 km/h geblieben. Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h über dem 80er-Limit sieht das Schweizer Verkehrsgesetz eine Gefängnisstrafe von einem Jahr vor. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand.

Zudem kommt laut Mitteilung ein weiteres Gutachten zu dem Schluss, dass Ullrichs damalige Einnahme eines Mittels gegen Rückenschmerzen nicht verschärfend auf den festgestellten Alkoholpegel von 1,8 Promille gewirkt hat. Ein Termin für die Eröffnung der neuen Gerichtsverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

Quelle: ntv.de, vni/dpa

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