"Sportpolitisch historischer Tag" Bundestag beschließt Anti-Doping-Gesetz
13.11.2015, 18:36 Uhr
Das bestimmende Thema in der Welt des Sports: Wer dopt und wer nicht?
(Foto: dpa)
Im Kampf gegen Doping setzt die deutsche Politik künftig auf Abschreckung. Der Bundestag hat ein neues Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Wer betrügt, muss in Zukunft mit jahrelangen Haftstrafen rechnen.
Das jahrelange Ringen um ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz in Deutschland hat ein Ende. Vor dem Hintergrund des aktuellen Skandals in der russischen Leichtathletik beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf - erstmals drohen dopenden Sportlern strafrechtliche Sanktionen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
"Das ist ein sportpolitisch historischer Tag. Der Kampf gegen Doping wird zu einem Fall für den Staatsanwalt. Gerade mit Blick auf die aktuelle Lage in Russland scheint das Problem nicht kleiner, sondern größer zu werden", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas. "Dieses Gesetz wird den Sport sauberer machen."
Angst vor falscher Verurteilung
In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik an dem Gesetz gegeben, unter anderem von Sportlern und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Der organisierte Sport hatte sich vor allem vehement gegen die "uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit" gestellt, die im Gesetz enthalten ist. Das heißt, schon der Fund einer einzigen Tablette oder Pille eines Dopingmittels hätte Konsequenzen.
Allerdings wurde das Gesetz im Vergleich zur ursprünglichen Fassung in diesem Punkt noch entschärft. Dem Sportler muss nachgewiesen werden, dass der Besitz verbotener Mittel auch der Dopingabsicht diente. Die Politik will damit der Sorge einiger Sportler Rechnung tragen, die fürchten, straffällig zu werden, nachdem ihnen unbemerkt Dopingmittel zugesteckt wurden. Diese Befürchtung hatte unter anderem Diskus-Olympiasieger Robert Harting geäußert.
Widerstand kam im Bundestag aus den Reihen der Opposition. "Wir sollten Abstand davon nehmen, eine einseitige Kriminalisierung von Sportlern vorzunehmen", sagte Özcan Mutlu, der sportpolitische Sprecher der Grünen. "Der Griff zum Strafrecht sollte das letzte Mittel sein." Seine Fraktion stimmte gegen das Gesetz, die Linke enthielt sich. Die Befürworter verwiesen dagegen mehrfach darauf, dass dem Sport selbst die erforderlichen Mittel fehlen, Doping zu verhindern.
Dem gemeinsam Entwurf von Innen-, Justiz- und Gesundheitsministerium muss Ende November noch der Bundesrat zustimmen, dies gilt jedoch nur als Formsache. In Kraft treten soll es Anfang 2016. Nach fünf Jahren soll es noch einmal überprüft werden.
Quelle: ntv.de, chr/sid